Auskunftspflicht

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)
Auskunftspflicht

Guten Tag!
In einer Sache zu einem Arbeitsunfall, hat ein Amt, hier das Amt für Gesundheit und Soziales, ermittelt. Es gab aber keinen Arbeitsschutz in der Firma, aus einer Akte kann ich aber entnehmen, dass dort behauptet wird, dass angeblich Arbeitsschutzbelehrungen stattgefunden haben. Leider hat das Amt schon mehrfach falsche Informationen geliefert und musste sich Entschuldigen. Habe ich ein Recht die angeblichen Arbeittschutzbelehrungen einzusehen, ist die Behörde mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet? Denn bis zu meinem Unfall hatte keiner im Betrieb eine Belehrung erhalten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

für eine Arbeitsschutzbelehrung bedarf es deiner Unterschrift, soll doch dein Arbeitgeber erstmal diese nachweisen.

Keine Untschrift, keine Belehrung...

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#2
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Ja, das ist Richtig. Da ich aber im Betrieb nicht mehr tätig bin, habe ich ja das Problem, dass mein Chef mir ja keine Auskunft geben wird bzw. natürlich geben kann, da es keine Belehrungen gegeben hat. Da nun aber das Amt in einer Stellungnahme an den Landtag geschrieben hat, es wurden Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt, würde mich und auch meine ehemaligen Kollegen schon interessieren was die Behörde, da gefunden haben soll.
kein einziger Kollege hatte eine Belehrung erhalten, erst nach meinem Unfall wurde eine entsprechende Belahrung durchgeführt.

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#3
 Von 
zebi
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldige, wenn ich mich einmische, aber es sieht sehr danach daß da wohl wieder etwas vertuscht werden soll !

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Worauf willst du denn hinaus? Befriedigung der eigenen Neugier, Genugutung, dass etwas unternommen wurde?

Du könntest dich noch an das Gewerbeaufssichtsamt wenden und den Sachverhalt schildern.

Ich würde dafür allerdings den Schriftverkehr wählen, damit du am Ende auch eine schriftliche Antwort in der Hand hast.

Vielleicht kann dir auch die gesetzliche Unfallversicherung weiterhelfen.

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