Eine Frau beantragt bei der Ummeldung eine Auskunftssperre, da sie befürchtet, gestalkt zu werden.
Die Befürchtung bewahrheitet sich, der Stalker erfährt von der Meldebehörde ihre neue Adresse und stellt der Frau weiterhin nach. Um die 100 Anrufversuche minimum täglich schon vor der Ummeldung, schleicht ums Haus, droht indirekt in verschiedenen Foren (Ich weiß, wo du wohnst....) etc.
In welcher Form (Dienstaufsichtsbeschwerde? oder?) kann man hier die Behörde an ihre Verantwortung erinnern? Klar ist das Kind hier schon in den Brunnen gefallen, aber so eine Situation erleiden ja viele Menschen.
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Auskunftssperre
1. Juli 2013
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Frage vom 1. Juli 2013 | 10:45
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Auskunftssperre
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 1. Juli 2013 | 15:55
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
quote:
der Stalker erfährt von der Meldebehörde ihre neue Adresse
Ist denn sicher, daß die Meldebehörde die Adresse herausgegeben hat? Oder wird das nur vermutet, weil "es ja sonst niemand verraten haben kann"? Auf der Grundlage würde man rechtlich jedenfalls nicht weiterkommen.
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#2
Antwort vom 1. Juli 2013 | 17:33
Von
Status: Unbeschreiblich (32833 Beiträge, 17250x hilfreich)
Um die 100 Anrufversuche minimum täglich
Wo ist da der Zusammenhang? Von den Meldebehörden hat er die Nummer nicht...
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#3
Antwort vom 1. Juli 2013 | 20:00
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
quote:
Ist denn sicher, daß die Meldebehörde die Adresse herausgegeben hat?
Das hat der Stalker in einem Forum dem Opfer mitgeteilt. Die Polizei sagte auch, dass keine Auskunftssperre besteht.
quote:
Wo ist da der Zusammenhang?
Die Telefonanrufe dienten hier der Verdeutlichung, dass es sich um einen Stalker handelt. Sonst wäre hier sicher die Bemerkung gekommen :"mal ums Haus schleichen ist ja kein Stalking".
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#4
Antwort vom 1. Juli 2013 | 23:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39738x hilfreich)
quote:
Eine Frau beantragt bei der Ummeldung eine Auskunftssperre, da sie befürchtet, gestalkt zu werden.
Ist der Antrag überhaupt zugegangen (Nachweis?)?
Gab es irgendeine Reaktion auf den Antrag? Wenn ja welche?
Gemeinde gewechselt oder innerhalb der Gemeinde umgezogen?
Bundesland?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#5
Antwort vom 2. Juli 2013 | 00:32
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
quote:
Ist der Antrag überhaupt zugegangen (Nachweis?)?
Die Ummeldung und der Antrag ist/sind vergangenen Dienstag persönlich vor Ort erfogt, Zeugen vorhanden.
quote:
Gab es irgendeine Reaktion auf den Antrag? Wenn ja welche?
Nein. Der Umzug erfolgte in derselben Stadt, mein Nickname passt da.
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#6
Antwort vom 2. Juli 2013 | 12:38
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
quote:
Das hat der Stalker in einem Forum dem Opfer mitgeteilt.
Das ist ja schön und gut, aber wie ich oben schon schrieb, beweist das gar nichts, was irgendwer in einem pseudonymen Forum behauptet.
Mal abgesehen davon, daß der Stalker auch tatsächlich lügen könnte, weil er seine eigentliche Quelle schützen will. Im Gegenteil kommt mir das merkwürdig vor; ein Gestörter würde normalerweise diese Information gerade *nicht* preisgeben, um das Opfer noch mehr in Unsicherheit zu versetzen, über welche "Macht" der Stalker verfüge.
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#7
Antwort vom 3. Juli 2013 | 20:15
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Es ist eine Tatsache, dass die Polizei bei Überprüfung der Meldedaten festgestellt hat, dass keine Auskunftssperre besteht.
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#8
Antwort vom 4. Juli 2013 | 11:04
Von
Status: Lehrling (1091 Beiträge, 564x hilfreich)
quote:
Es ist eine Tatsache, dass die Polizei bei Überprüfung der Meldedaten festgestellt hat, dass keine Auskunftssperre besteht.
Noch einmal: das nützt dir nichts, weil du beweisen müßtest, daß die Behörde Daten trotz beantragter Zugangssperre herausgegeben hat. Dafür hast du bisher nur eine pseudonyme Aussage in einem Forum. Auf der Grundlage würde ich keinen Prozeß riskieren. Oder meinst du, der Stalker sagt für dich vor Gericht aus?
DAB kannst du machen, kostet ja nix, aber du weißt ja, wie das ist - du hast noch nicht mal einen Anspruch darauf, das Ergebnis zu erfahren.
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#9
Antwort vom 31. Juli 2013 | 22:52
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 43x hilfreich)
Vielleicht gibt es ja ein EMA-Leak...
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schnullrich
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