Auszahlung Vermittlungsgutschein - KommAV

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Seppel-Fritz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Vermittlungsgutschein - KommAV

Hey,

A ist eine private Arbeitsvermittlung. Sie arbeitet hauptsächlich mit Vermittlungsgutscheinen (VG), welche nach 6 Wochen, bzw. nach 6 Monaten fällig werden, soweit die vermittelte Person durchgängig im selben sozialversicherungspflichtigen Verhältniss beschäftigt ist.

Nach den jeweiligen Etappen beantragt A die Auszahlung der VG bei den zuständigen Stellen, oft bei der KommAV der Stadt in der A tätig ist. Leider läßt sich die KommAV ( wie fast alle anderen Stellen) sehr viel Zeit mit der Auszahlung. Dies obwohl die Verpflichtung klar ist und es interne Anweisungen gibt, eine Auszahlung "unverzüglich, nicht länger als nach 2-3 Wochen" vorzunehmen.

A ist diese Praxis leid und setzt den jeweiligen Stellen 3-Wochen Fristen für die Auszahlung. Ergebnis: keins, nach wie vor trudeln die Auszahlungsbeträge 4-7 Wochen nach Benatrgung auf dem Konto der A ein. Dies ist insofern bedrohlich, als das A alles vorfinanzieren und 4 Festangestellte unterhalten muss.

Frage nun: Hat A irgendeine Handhabe, um die Auszahlungsvorgänge zu beschleunigen?
Kann sie überhaupt wirksame Fristen setzen?
Soweit Verzug vorliegt: kann sie Zinsen geltend machen?

Falls jmd von ähnlichen Problemen gehört hat, bitte ich um Info / link

Viiiiiiiielen Dank!

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