Autowaschen auf dem Grundstück

19. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Autowaschen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Autowaschen auf dem Grundstück

Hallo,

weil ich mit den Waschstraßen relativ unzufrieden bin, würde ich mein Auto gerne selbst waschen auf unserem Grundstück (asphaltierte Einfahrt).

Leider weiß ich nicht so genau, ob das legal ist oder nicht. Ich finde dauernd widersprüchliche Infos:

Einerseits sei es erlaubt: http://www.np-coburg.de/regional/leseranwalt/Autowaschen-auf-privaten-Grundstuecken-erlaubt;art134103,2046411

Auf anderen Seiten steht, es sei verboten:
http://www.ceb-coburg.de/abwasser/kanalisation/kanalisation.php (letzter Satz)

Was stimmt nun?

Und vor allem: Worin liegt der Grund? Selbst wenn man von einer Trennkanalisation ausgeht (d.h. das Abwasser fließt direkt in den Gully und von dort aus in ein Gewässer und NICHT in die Kläranlage) - wenn ich im Starkregen Auto fahre, können sich doch genauso ölhaltige Bestandteile lösen und versickern dann irgendwo am Straßenrand bzw. laufen in den Gully... Wo liegt da die Logik? Warum darf ich das Auto dann nicht selbst absprühen, selbst wenn ich es nur mit klarem Wasser (ohne Shampoo) machen würde?

Ach ja: Ich würde natürlich ein biologisch abbaubares Autoshampoo dafür kaufen, um Umweltverschmutzungen zu vermeiden.

Danke für Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wo liegt da die Logik? Warum darf ich das Auto dann nicht selbst absprühen, selbst wenn ich es nur mit klarem Wasser (ohne Shampoo) machen würde? <hr size=1 noshade>


Weil beim "Absprühen" eben doch mehr ölhaltiger Dreck anfällt als bei einem Starkregen. (Umkehrschluss: Wenn du dein Auto nur so sanft absprühst wie bei einem Starkregen, dann bräuchtest du es ja überhaupt nicht absprühen, sondern nur auf den nächsten starken Regen zu warten - kommt in Deutschland ja oft genug.)

quote:<hr size=1 noshade>Ach ja: Ich würde natürlich ein biologisch abbaubares Autoshampoo dafür kaufen, um Umweltverschmutzungen zu vermeiden. <hr size=1 noshade>

Und da heben wir das Problem.
Die Angabe "biologisch abbaubar" bezieht sich im Regelfall (a) nur auf die waschaktiven Substanzen und (b) ist sie im Regelfall auf einen 100-Tages-Zeitraum ausgerichtet.
Ein Shampoo (egal ob für's Auto oder die Haare) besteht nur zu maximal der Hälfte aus waschaktiven Substanzen, und wie gut (oder wie schlecht) der Rest abbaubar ist, wird meist elegant verschwiegen.
Und eine Abbaubarkeit innerhalb von 100 Tagen bringt auch relativ wenig für die Fische, die das Zeug nach 0-3 Tagen abbekommen - nämlich dann wenn es vom Waschplatz im nächsten Gewässer angekommen ist.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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