Ich bin Student im 5.Semseter und seit Januar Halbwaise und habe deshalb auch Bafög bantragt.
Da ich nun eine andere Wohnung bezogen habe und damit auch mehr Kosten habe, würde mich die Härtefall-Regelung des § 23 V BAföG interssieren und wie ich in den Anwendungsbereich falle.
Zu meinem Vater habe ich kaum Kontakt, er ist arbeitslos und kann mir finaziell nicht helfen. Momentan erhalte ich 400€ BAföG es wird mir von der Halbwaisenrente zwar 112€ nicht angerechnet, aber 86€ werden mir von meinem Bafög-Anspruch abgezogen.
Gibt es also Möglichkeiten, die in diesem Fall eingreifen und eventuell auch Urteile, die mir weiterhelfen.
Bafög Freibetrag Halbwaisenrente
31. Juli 2006
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Frage vom 31. Juli 2006 | 18:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög Freibetrag Halbwaisenrente
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