Beamte umsetzen

5. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)
Beamte umsetzen

Hallo,

ein Beamter in einer Landesbehörde in leitender Funktion (höherer Dienst) mit ca. 20 unterstellten Mitarbeitern ist völlig offensichtlich überfordert mit seiner Arbeit und nicht fähig die Rolle umfänglich auszufüllen. Quasi alle seine Mitarbeiter und auch seine Chefs sind total unzufrieden mit seiner Arbeit, da er sozial inkompetent ist und seine Mitarbeiter schlecht behandelt. Auch werden keine Entscheidungen getroffen.
Kann man diesen Beamten innerhalb der Behörde umsetzten? Problem ist vermutlich adäquate Aufgaben (höherer Dienst) für Ihn zu finden. Auch gibt es keine weitere Stelle mit seiner Besoldungstufe.
Er hat Frau/Familie.
Braucht der Leiter der Dienststelle einen Grund für die Umsetzung?

Vielen Dank!!
Beste Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

Nachtrag:

Ein guter Freund arbeitet unter der Leitung dieses Vorgesetzten.
Der beschriebene Sachverhalt ist 100% real und passiert aktuell,aus diesem Grund muss ich etwas vorsichtig sein.

Der Leiter der Dienststelle möchte ihn loswerden,da schon viele Mitarbeiter wegen dem Chef gekündigt haben.
Braucht der Leiter der Dienstelle einen Grund für die Umsetzung?
Es gibt keine Stelle innerhalb der Dienstelle welche die gleiche Besoldung aufweist, selbst gleichwertige Aufgaben werden schwer zu finden sein.
Ist das alles überhaupt notwendig?

Danke und beste Grüße.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Im Beamtenrecht ist alles noch etwas "ritueller" als im normalen Arbeitsrecht.
Unfähigkeit reicht oft nicht einen Beamten los zu werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Braucht der Leiter der Dienstelle einen Grund für die Umsetzung?


Nein, das liegt im Direktionsrecht des Leiters (nebenbei gesagt ist Unfähigkeit auch ein Grund).
Ob er es allerdings tun wird, steht auf einem anderen Blatt.
Gerade bei Führungspositionen in der 4. QE spricht oft auch noch die übergeordnete Dienstbehörde ein gewichtiges Wörtchen mit.

...
Zitat (von str516605-53):
Auch gibt es keine weitere Stelle mit seiner Besoldungstufe.


Das dürfte ein ziemlich unüberwindbares Problem darstellen. Er müsste IMHO die Dienststelle wechseln. Was bei der Vorgeschichte sowieso sinnvoller ist. Ein unbelasteter Neuanfang wäre für alles Beteiligten die beste Lösung.

Zitat (von Harry van Sell):
Unfähigkeit reicht oft nicht einen Beamten los zu werden ...


Das ist leider wahr. Unfähigkeit allein ist kein Grund für eine Entlassung. Da wünscht man sich aus Vorgesetztensicht manchmal die Instrumente der "freien Wirtschaft"

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#4
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Richtig die übergeordnete Dienststelle ist bereist informiert.

Wenn das Direktionsrecht bei Beamten dadurch eingeschränkt wird, dass immer eine passende Stelle + die passende Besoldungsstufe vorhanden sein muss, dann ist es ja eher ein "stumpfes Schwert"!?
Gerade im gehobenen/höheren Dienst gibt es ja häufig in der gleichen Dienststelle wenige Stellen.

Beamte sind doch deutlich flexibler einsetzbar, als es bei Angestellten der Fall ist -ist das richtig?

Da die Dienststelle im ländlichen Raum liegt wird es auch mit einer Versetzung nicht einfach. Er hat ja Familie, dann kann man ihn doch nicht beliebig im Land versetzten, oder irre ich mich?

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es in diesem Fall den Beamten loszuwerden?

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2113 Beiträge, 734x hilfreich)

Selbst wenn man den Beamten auf einer niederwertigeren Position einsetzen könnte/dürfte, bliebe immer noch das Problem, dass man für dessen bisherigen Posten wieder jemanden braucht.
Und da der bisherige Posteninhaber seine Besoldungsstufe behält bräuchte man also eine zusätzliche Stelle A14-aufwärts. Da wird wohl nichts draus werden.
Ja, das Direktionsrecht ist hier eher ein sehr stumpfes Schwert.

Zitat (von str516605-53):
dann kann man ihn doch nicht beliebig im Land versetzten


Theoretisch ja, praktisch, je nach Behörde, nein.
In der Steuerverwaltung (Bayern) sind Versetzungen gegen den Willen des Beschäftigten z. B. so gut wie ausgeschlossen, ehemalige Postbeamte konnten und wurden meines Wissens relativ einfach versetzt (auch um "freiwillige" Abgänge zu beschleunigen).

Zitat (von str516605-53):
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es in diesem Fall den Beamten loszuwerden?


Wenn die vorgesetzte Dienstbehörde nicht mitspielt -> IMHO keine.
Und im Normalfall hat diese ja den Bewerber nach Eignung ausgewählt. Da müsste man ja zugeben, dass das wohl nicht so toll geklappt hat ...

Eins fällt mir da doch noch ein: Wegloben bzw. Wegbefördern :devil:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Einerlei, ob Du hier postest oder im Unterforum Arbeitsrecht. Es bleibt dabei: ein Blick in die einschlägigen Landesgesetze klärt die Rechtslage. Und der Hinweis darauf, dass sich der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten in der Regel nicht aussuchen kann, hat auch hier Bestand.

wirdwerden

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