Beamtenrecht Bayern - Beurlaubung Härtefall

10. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
spanschl
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamtenrecht Bayern - Beurlaubung Härtefall

Hallo,

ist es möglich sich als Beamter für einen kurzen Zeitraum beurlauben zu lassen, um für ein psychisch krankes Familienmitglied dazusein, welches gerade eine schwere Trennung durchmacht? Der Beamte ist in diesem Fall das einzige vorhandene Familienmitglied, welches noch da ist um zu helfen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

guckst du hier: http://www.stmf.bayern.de/oeffentlicher_dienst/dienstrecht/BayBG.pdf

Artikel 93

dann geht der Beamte zu seinem Personaldezernat/ Fachbereich oder was auch immer und fragt, was er ausfüllen muss damit gemäß Artikel 93 Absatz 2 BayBG

Zitat" [...](2)Die Staatsregierung regelt ferner die Bewilligung von Urlaub aus anderen Anlässen und bestimmt, ob und inwieweit die Leistungen des Dienstherrn während dieser Zeit zu belassen sind.[...]" zitatende,

über seine Urlaub entschieden wird.


Anonsten ist das auch mehr eine Frage fürs Arbeitsrecht ;)

Wie kurz ist denn der Zeitraum? Reichen 3 Tage ohne Krankenschein? :)

-- Editiert am 10.07.2009 11:22

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