Beamtenrecht Frei für Mehrarbeit bei Krankheitsfall

15. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
ollo1903
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beamtenrecht Frei für Mehrarbeit bei Krankheitsfall

Ich habe da ein Problem...

Habe 40 Überstunden angesammelt. Soll diese nun abbummeln, also Frei für Mehrarbeit. Sollte ich nun in dieser Woche (sagen wir mal am Montag)erkranken, sagt mein Dienstherr in einer Regelung, das mir die Stunden abgezogen werden. D.h. wenn ich von Montag bis Freitag krankgeschrieben bin habe ich am Freitag nur noch 0 Überstun´den, obwohl ich Krank war entsteht mir so ja ein Nachteil!!!??? Kennt sich jemand damit aus? Kann mir jemand eine Rechtssprechung dafür sagen evt. ein Urteil??? Es ist sehr wichtig. Vielen Dank für Eure Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 178x hilfreich)

Was ist denn das für eine Regelung?
Es wäre sicher gut, wenn Sie davon eine Fundstelle posten könnten. Bundesrecht kann es ja nicht sein. Die §§ 72 ff BBG sagen dazu nichts aus. In der Regel soll man ja durch Krankheit nicht besser oder schlechter gestellt werden als jemand der keine Erkrankung hatte. Seltsam. :augenroll:

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