Beerdigungskostenübernahme zu unrecht verweigert??

30. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
MSchum
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beerdigungskostenübernahme zu unrecht verweigert??

Hallo Liebe Comunity,
ich bin etwas ratlos und erhoffe mir hier einen guten Rat wie ich aggieren sollte!
Also zur sache:
Im Jahr 2008 verstarb meine Mutter und als Ihr Sohn habe ich mich verpflichtet
gefühlt die Bestattung in die wege zu leiten. Da ich allerdings HarzIV empfänger bin und Sie ein Sozialfall war die einen Betreuer hatte, bin ich erstmal zur Stadt
gegangen und habe mich dort erkundigt wie uns was ich machen müsse.
Der nette Mann dort sagte mir, das da ja überhaupt kein problem bestehe das die Kosten der Beerdigung von der Stadt übernommen werden würde wenn ich meine
HarzIV bescheide einreiche. Gesagt, getan ich habe Meine Bescheide eingereicht und den Besttungsunternehmer beauftragt die Beerdigung durchzuführen. Als ich allerdings das nöchste mal zur Stadt ging um alles weiter
zu besprechen, wurde mir gesagt: Naja, moment mal. Da ist ja auch noch die Mutter also Ihre Großmutter die mitbezahlen kann. Besorgen Sie doch mal die
Kontoauszüge und alles was wir brauchen, vorher kann ich Ihren Antrag auch nicht bewilligen. Da ich allerdings keinen Kontak hatte konnte ich diese Unterlagen auch nicht besorgen und auf meine Frage ob das nicht sache der Stadt sei nach weiter hinterbliebenen zu suchen, wurde nur Nein gesagt.
Kurz um, ich bekam einen ablehnungsbescheid gegen den ich Einspruch einlegte.
Dieser Einspruch wurde ebenfalls abgelehnt und mir wurde eine frist von 1 oder 2 wochen gesetzt(bin mir nicht mehr sicher) in der ich dagegen rechtsmittel einlegen könnte. Leider war ich in diesem Zeitraum nicht zuhause und die frist war verstrichen als ich mich darum kümmern wollte.
Phhhuuu lange geschichte ;-) sorry, aber jetzt endlich meine Frage:
Was kann ich jetzt noch Rechtlich gegen diese sache machen?? Lohnt es sich da noch einen Anwalt einzuschalten??
Ich danke euch schonmal für eure Hilfe,
gruß Marco

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1 Antwort
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#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Mit welcher konkreten Begründung (bitte wörtlich zitieren) wurde der Antrag (bzw. der Widerspruch) abgelehnt?

Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wurde ist die Klagefrist 1 Monat und nicht 1-2 Wochen. Ferner besteht bei unverschuldeter Versäumung dieser Frist die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Wann wurde der Antrag abgelehnt? Wann wurde Widerspruch eingelegt? Wann wurde dieser abgelehnt bzw. ist Ihnen dieser Bescheid zugestellt worden? Wann waren Sie in Urlaub?

Hier werden die genauen Daten benötigt?



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