Der oder die Vorsitzender/Vorsitzende eines Stadtrechtsausschusses muß in Rheinland-Pfalz mindestens eine Befähigung zum Richteramt haben. Muss diese Befähigung auf Anfrage/Antrag nachgewiesen werden??
Danke!
Befähigung zum Richteramt Nachweis ja oder nein
9. August 2012
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Frage vom 9. August 2012 | 18:43
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 5x hilfreich)
Befähigung zum Richteramt Nachweis ja oder nein
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 10. August 2012 | 12:51
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Muss diese Befähigung auf Anfrage/Antrag nachgewiesen werden?
Wie in anderen Ländern auch gibt es ein quo warranto nicht gegenüber jedem Bürger, sondern nur gegenüber zuständigen Behörden.
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