Hallo,
kann davon ausgegangen werden, dass ein Mandatsträger eine Gemeinde bei der Beratung und Beschlussfassung für eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigung in seiner direkten Nachbarschaft befangen ist und daher in diesem Punkt nicht mit abstimmen darf?
Die GemO sagt dazu
Zitat:
§ 9 Ausschluss von der Beratung und Entscheidung
(1) Ein Ratsmitglied darf an der Beratung oder Entscheidung einer Angelegenheit nicht mitwirken,
wenn die Entscheidung ihm selbst, einem seiner Angehörigen im Sinne des Absatzes 2 oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann…
Die Errichtung eines Mehrfamilienhauses in unmittelbarer Nähe zu seinem Wohnhaus mit angrenzendem Gewerbe könnte für ihn zu eine Beeinträchtigung führen.