Hallo!
Vielleicht kennt sich ja jemand aus:
Gibt es einen Anspruch darauf, dass Beihilfeanträge zeitnah vom Diensthernn zu bearbeiten sind?
Oder welche Fristen greifen da ansonsten?
Leider nehmen's nicht alle Dienstherren mit Ihrer Fürsorgepflicht so genau ...
Vielen Dank!
F. Absahn
Beihilfeantrag NRW - Anspruch auf zeitnahe Bearbeitung?
8. September 2015
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Frage vom 8. September 2015 | 09:46
Von
Status: Schüler (429 Beiträge, 318x hilfreich)
Beihilfeantrag NRW - Anspruch auf zeitnahe Bearbeitung?
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