Beitragsnachzahlungen wegen Verwaltungsfehler

3. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
BliAle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsnachzahlungen wegen Verwaltungsfehler

Hallo,
nachfolgend schildere ich meinen Fall. Es geht darum, dass meine Krankenversicherung, von mir Zahlungen in Höhe von 77,01 Euro monatlich, ab April 2014 bis November 2014, in der Gesamtsumme 616,08 Euro, rückwirkend fordert.

Vom 01.August 2011 bis zum 30.September 2014, war ich Schüler eines Berufskollegs und erhielt Bafög. Ab dem 01.Oktober 2014 bin ich Student und erhalte ebenfalls Bafög. Bafög-Empfängern, wird für die Krankenversicherung ein Zuschuss gewährt, welcher für mich notwendig ist, um die Beiträge zu bezahlen, da ich andernfalls, nicht genügend Einkommen habe, um die Beiträge zu bezahlen.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass ich von der Forderung der Krankenversicherung, erst Ende Dezember 2014 in Kenntnis gesetzt wurde, davor wurde mir telefonisch und zwei Mal über einen elektronischen Schriftverkehr, mitgeteilt, dass das Arbeitslosengeld II, die Beiträge für mich leistet.

Als ich von der Forderung der Krankenversicherung erfahren habe, schrieb ich dem Bafög-Amt Wuppertal einen Brief, mit der Bitte, mir rückwirkend vom April 2014 bis September 2014, die Zuschüsse für die Krankenversicherung zu überweisen, da meine Krankenversicherung, rückwirkende Forderungen stellt. Weiterhin, schrieb ich dem Bafög-Amt in Bochum einen Brief, da ich dort studiere, mit der Bitte mir die Zuschüsse für die Krankenversicherung, ab Oktober 2014 zu gewähren.

Das Bafög-Amt Wuppertal, antwortete mir, dass es höchstens für 3 Monate rückwirkend, Leistungen gewähren kann, daher könne mir nichts gewährt werden, da ich meine Ausbildung am Berufskolleg in Wuppertal, zum 30.September 2014 abgeschlossen habe, und der Brief mit der Bitte einer rückwirkenden Leistungsgewährung, erst im Januar 2015 eingereicht wurde, demnach wäre die höchste mögliche Leistungsgewährung, die, ab Oktober 2014.

Das Bafög-Amt Bochum, antwortete mir, dass der Antrag noch in Bearbeitung ist, er ging aber ebenfalls, im Januar ein, daher müssten, die rückwirkenden Leistungen, ab Oktober 2014 bewilligt werden.

Das habe ich der Krankenkasse auch folgend geschrieben und den Brief, des Bafög Amtes Wuppertal beigefügt. Ich schrieb ihr, dass ich die Beiträge ab April bis September 2014 nicht bezahlen kann, da mir die Zuschüsse, für die Zeit nicht mehr gewährt werden, da es zu lange zurück liegt, dies liege jedoch nicht an fehlender Mitwirkungspflicht meinerseits, sondern einem internen Behördenfehler, ihrerseits, da sie, mir die ganze Zeit über, bis zum Dezember 2014, mitteilten, dass meine Beiträge, durch Arbeitslosengeld II bezahlt werden, weiterhin habe ich um eine Aufschiebung für die Zahlung der Beiträge ab Oktober gebeten, da ich auf eine Antwort, des Bafög Amtes Bochum warte.

Ich erhielt von der Krankenversicherung, folgende Antwort. Ihnen wurde, erst im Dezember 2014, vom Arbeitslosengeld II mitgeteilt, dass dieses, die Beiträge, für mich nicht bezahlt. Sie seien davor, aber davon ausgegangen, dass dem so sei und das hätten die Mitarbeiter, mir in den Emails auch bestätigt, weiterhin bitten sie, um Verständnis, dass der Tarif nicht mehr geändert werden kann, damit ist meines Verständnisses nach gemeint, dass sie um Verständnis dafür bitten, dass ich bezahlen muss, aufgrund ihres Fehlers. Zudem wurde mir durch die Antwort mitgeteilt, dass mir eine Stundung zum 15.März 2015 gewährt wird und dann die gesamte geforderte Summe, vom April 2014 bis November 2014 fällig ist, mit 0,5 Prozent Zinsen. Sollte ich es nicht bezahlen, sei die gesamte geforderte Summe, sofort fällig. Zum Schluss der Antwort stand, ich habe 1 Monat Widerspruchsrecht, dieser Widerspruch sei jedoch nicht zahlungsaufschiebend.

Meine Fragen sind nun folgende:

Es kann doch nicht sein, dass ich für die Verwaltungsfehler, der Krankenversicherung bezahlen muss, da es doch ersichtlich ist, dass ich keine Motive dafür habe und hatte, der Krankenkasse die Beiträge nicht zu zahlen, denn würde ich davon rechtzeitig Bescheid wissen, wäre es auch für das Bafög-Amt kein Problem, diese Zuschüsse zu gewähren, denn ab Oktober 2014 werden die Zuschüsse gewährt, somit ist meine konkrete Frage, wie die Gerichts-Chancen im Falle einer Klage stehen?

Wie habe ich vorzugehen, um eine Zahlungsaufschiebung zu erreichen, bis der Fall geklärt ist?

Weiterhin ist meine Frage, was die konkreten Folgen wären, falls ich nicht zahle. Sollte der Gerichtsvollzieher kommen, wird er mir als Studenten, wohl nicht mein Bett, oder meinen Arbeitstisch wegnehmen?



Mit freundlichen Grüßen
BliAle

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Welche Leistungen aus dem Bereich des Arbeitslosengeld II hast du denn beantragt und welche wurden Dir genehmigt? Was genau steht auf dem Hartz IV Bescheid?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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