Benutzerzwang einer kommunalen Wasserwirtschaft

10. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Eschert, Harold
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Benutzerzwang einer kommunalen Wasserwirtschaft

Hallo Leute,
ich bin Eigentümer eines Privatgrundstücks in Sachsen Anhalt. Im Zuge der kommunalen Baumaßnahmen der Gemeinde nach der politischen Wende, wurden alle Grundstücke an das Kommunale Wasser-und Abwassernetz angeschlossen. Da ich aber noch aus früheren Zeiten eine private Hauswasserversorgung in Betrieb hatte und auch für mein Schmutz-bzw.Brauchwasser wie Toilette, Badewanne u.ä. weiter nutzte, war mein Wasserverbrauch auf kommunaler Ebene relativ gering und dementsprechend nicht lukrativ Gewinn bringend für unsere Wolmirstedter Wasserwirtschaft, da nach deren Richtlinien und Satzungen ein 3 Familien-Mitglieder Haushalt mindestens 30 m³/Person Wasser zu verbrauchen hat, was natürlich bei uns nicht vorlag. Nicht nur das wir unser eigenes Hauswasser aus der Erde benutzten, wir waren auch an sich immer sehr sparsam mit Wasser auch aus umweltfreundlichen Gründen umgegangen, was uns jetzt aber verwaltungstechnisch zum Verhängnis werden sollte.
Die WWAZ in Wolmirstedt verlangte nach mehreren Hausbesuchen von uns, die Eigenversorgung komplett einzustellen und die mögliche Wasserzuleitung aus der Hauswasserversorgung in mein privates Hauswassernetz , welches durch die Kommune bereitgestellt wird, völlig zu unterbinden. Bei Nichtbeachtung der Weisungen würde auf uns eine Strafe ungenannten Ausmaßes zukommen, da laut Satzung der WWAZ ein so genannter BENUTZERZWANG bestehe und man als Grundstückseigentümer Diesem willenlos zu unterwerfen hätte !!!
Aus Angst und da wir ziemlich Mittellos sind, habe ich mich der Weisung termingerecht gebeugt und die alten seit DDR-Zeiten bestehende Eigenwasser Versorgung abbauen lassen und neu verlegt, so dass nur noch der Garten mit dem Hauswasserwerk versorgt werden kann.
Trotz der termingerechten Rückmontage der alten Wasserleitungs-Anlage und der daraus jetzt resultierenden Zwangsentnahme der kommunalen Wasserversorgung, hat die Wolmirstedter WWAZ mir zunächst eine völlig überteuerte Restabrechnung von 45 m³ Wasser für das Jahr 2008 geschickt, die absolut nicht den abgelesenen Verbrauch des Vorjahres entspricht (da waren es ca. 20m³). Außerdem wurde mir trotz strikter Einhaltung der Weisungen der WWAZ Zwecks Rückbau der Zusatzleitungen ein Bußgeld in Höhe von 535,95 € auferlegt.
Meine Frage daher an Alle: muß ich mir das gefallen lassen und welche rechtlichen Maßnahmen kann ich dagegen unternehmen ?
Ich verweise bei der Bearbeitung meiner Anfrage u.a. auch auf das Urteil zum Thema Wasser/Abwasser/AZV Az.: 4K 1722/03 und 4K 1753/03 (nachzulesen unter Gebührenwahnsinn-wie wir Bürger abkassiert werden/MDR.DE unter "www.mdr.de/escher/2390746.html")
Ich habe zunächst nur Einspruch gegen die erhöhte Rechnung und den Bußgeldbescheid erhoben. Kann ich weitere Rechtsmittel in Anspruch nehmen und welche Chancen habe ich als einfacher Bürger gegen den Paragraphen-Dschungel und Satzungswahnsinn dieser kommunalen Verwaltungseinrichtung ?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Einspruch ist schonmal ein guter Weg.

Um da effektiv etwas zu sagen zu können bräuchte man den gesamten Schriftverkehr. Gerade auch den Bußgeldbescheid betreffend.

Gegen den Sachverhalt an sich kann man nicht vorgehen, es besteht "leider" Anschlusszwang, irgend wie müssen die überdimensionierten Klärwerke ja gerechtfertigt werden.

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#2
 Von 
Eschert, Harold
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bußgeldbescheid beruhte nur auf einer Schätzung der Wasserwirtschaft für die letzten 2 Jahre, weil ich in deren Augen zu wenig Wasser verbraucht habe, was für einen 3 Personenhaushalt als Minimum angesetzt wird. Bei diesem Minimum geht man von einem Verbrauch von 30 m³ Wasser pro Person im Jahr aus, hieße also in meinem Fall 90 m³ Jahresverbrauch. Wenn ich aber sparsam mit Wasser umgehe und ein Teil des Brauchwassers durch Eigenversorgung mit einem Hauswasserwerk verwende, komme ich nur auf einen Jahresverbrauch von ca. 20-30 m³/Jahr. Das Problem liegt aber, wie Sie schon zurecht bemerkt haben, bei der Überdimensionierung der Klärwerke. Die Kommunen haben damals mit Hilfe staatlicher Fördergelder Anlagen errichtet, die z.Teil überdimensionalen Charakter hatten. Diese Gelder müssen jetzt wieder über den Bürger eingetrieben werden, komme was wolle ! Und ein sogenannter Benutzer -und Anschlusszwang sind natürlich wunderbare Freibriefe dafür !
Der Anwalt konnte mir leider nur in soweit helfen, dass ich erkennen konnte: es ist zwecklos sich mit Verwaltungen oder staatlichen Institutionen anzulegen, denn Die haben sowieso immer den längeren Arm ! Gesetze werden eben doch nicht für den Bürger geschaffen, sondern gegen den Bürger eingesetzt. Ein Benutzerzwang ist für mich die Missachtung eines der primärsten Menschenrechte selbst für sich etwas entscheiden zu können für sein eigenes Dasein. Bei Zwängen fühle ich mich zurückgesetzt in die Zeit von 1949 bis 1989 in der DDR. Solche Gesetze zu schaffen, dient nur einzig und allein der Schaffung von Profit für den Staat durch konsequente Ausquetschung des Bürgers. Die Wasserwirtschaften, Müllentsorgungsbetriebe, Elektroversorgungseinrichtungen u.a. in den Ländern und Kommunen haben sich dabei zu Institutionen entwickelt, die durch diese Gesetzgebung zu einem eigenen kleinen Staat im Staate werden und uns Bürger schröpfen können, immer im Sinne des Staates und mit Unterstützung der Justiz. Hätte ich ausreichende finanzielle Unterstützung würde ich gegen diese Machenschaften des Staates klagen vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ich hoffe nur, dass sich auf Grund dieses Anstoßes genügend Menschen finden werden, und vor allem ein leidenschaftlicher kompetenter Anwalt, die mutig genug sind, sich dagegen aufzulehnen. Vielleicht kann man dann eine Sammelklage erfolgreich durchsetzen !
Freundlichst, H. Eschert

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