Berichtigung angewandter Rechtsgrundlagen im Widerspruchsverfahren

29. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
Berichtigung angewandter Rechtsgrundlagen im Widerspruchsverfahren

Mal sehen, ob ich hier im richtigen Unterforum bin. Meine Frage betrifft das Sozialrecht, aber eben vermutlich auch das Verwaltungsrecht. Deshalb stelle ich sie mal in beiden Foren ein und hoffe auf hilfreiche Antworten.

Mit Bescheid vom 30.05.2006 wurde ein Bewilligungsbescheid nach dem SGB II mit Wirkung für die Vergangenheit teilweise aufgehoben. Dieses geschah - lt. Aufhebungsbescheid - auf Grundlage des § 45 Abs. 1 SGB II .

Gegen diesen Aufhebungsbescheid habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser wurde jetzt teilweise als unbegründet zurück gewiesen. In der Widerspruchsbegründung heißt es, dass die damalige Aufhebung nach § 45 Abs. 1 SGB II fehlerhaft war. Vielmehr hatte die Aufhebung des ursprünglichen Bescheides nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AGB X in Verbindung mit § 330 Abs. 3 Satz 1 SGB III und § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II zu erfolgen. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens sei aber eine Korrektur der angewendeten Vorschriften möglich.

Genau das ist dann eben auch meine Frage. Die korrekte Anwendung der Rechtsgrundlagen ist von entscheidender Bedeutung für Erfolg oder Misserfolg des Widerspruchs, bzw. einer jetzt möglichen Klage. Kann da wirklich so ohne weiteres die ursprünglich angewandte Rechtsvorschrift im Widerspruchsverfahren abgeändert werden?

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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