Beschäftigung von Sicherheitsmitarbeitern OHNE Sachkundeprüfung im öffentlichen Raum

7. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Satyriasis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Beschäftigung von Sicherheitsmitarbeitern OHNE Sachkundeprüfung im öffentlichen Raum

Hallo Liebes Forum, liebe Experten, ich habe eine Frage und wäre über eine Antwort sehr dankbar:

Darf ich als Privatperson Strafanzeige gegen eine Sicherheitsfirma stellen, die nachweislich Sicherheitsmitarbeiter OHNE erfolgreiche Sachkundeprüfung, sondern lediglich mit der Unterrichtung nach §34a, im öffentlichen Raum (inklusive Kontrollgänge) seit Jahren rechtswidrig beschäftigt ??

Das "Geschmäckle" hierbei ist zusätzlich, daß es sich bei dem Auftraggeber um jemanden handelt, der sich zu 100% aus öffentlichen Geldern, foglich aus Steuergeldern, finanziert und mit diesem Geld die o.g. Sicherheitsfirma entlohnt !

Das örtliche Ordnungsamt interessiert es nach mehrfachem Hinweis und Telefonaten anscheinend herzlich wenig oder was immer da auch vorgehen mag.....

Vielen Lieben Dank und Euch Allen einen schönen Tag noch, Simone !!

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14 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Darf ich als Privatperson Strafanzeige gegen eine Sicherheitsfirma stellen,

Ja, darf man. (Wobei man natürlich nicht gegen eine Firma Anzeige erstatten kann, sondern nur gegen Personen - also Mitarbeiter / Geschäftsführer / Vorstand / Inhaber einer Firma. Zur Not halt gegen "unbekannte Verantwortliche der Fima XY").

Wenn man nicht selbst Geschädigter ist, hat man aber keinen Anspruch darauf, den Ausgang des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt zu bekommen und auch keine Einspruchsmöglichkeit, wenn das Verfahren im Sande verläuft.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Satyriasis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Vorweg erst einmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort :-). Nur noch eine kleine Frage zum Schluß:
Um welches Delikt handelt es sich denn in meinem geschilderten Fall, um Betrug ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Die Beschäftigung / Einsatz von Mitarbeitern ohne Sachkundeprüfung ist erstmal nur eine Ordnungswidrigkeit nach §144 GewO .

Ein Betrug wird erst daraus, wenn die Sicherheitsfirma (= Auftragnehmer) den Auftraggeber belogen hat, und die Sicherheitsfirma (= Auftragnehmer) aufgrund der Lüge einen Auftrag erhalten hat, den sie sonst nicht (oder nur zu schlechteren Konditionen) bekommen hätte.

Wichtig:
Wenn der Auftraggeber vor der Auftragserteilung von der fehlenden Sachkundeprüfung wusste, ist es kein Betrug. (Der Auftraggeber wurde ja nicht getäuscht.)
Wenn dem Auftraggeber kein finanzieller Schaden entstanden ist, liegt im Regelfall auch kein Betrug im strafrechtlichen Sinne vor. (Ein Betrug ohne finanziellen Schaden ist i.d.R. straflos. Man müsste also prüfen, ob der Auftraggeber zu viel bezahlt hat und weniger / gar nichts hätte zahlen müssen, wenn er von der fehlenden Sachkundeprüfung gewusst hätte.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Wenn dem Auftraggeber kein finanzieller Schaden entstanden ist, liegt im Regelfall auch kein Betrug im strafrechtlichen Sinne vor. (Ein Betrug ohne finanziellen Schaden ist i.d.R. straflos.

Ein Betrug ohne Vermögensschaden ist überhaupt kein Betrug. Denn der Vermögensschaden ist nun mal die Grundvoraussetzung des Tatbestandes "Betrug" im Sinne des §263 StGB .

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Ein Betrug ohne Vermögensschaden ist überhaupt kein Betrug.

Es gibt die "schadensgleiche Vermögengefährdung" - das ist ein vollendeter Betrug, auch wenn sich der finanzielle Schaden letztendlich nicht realisiert. Deshalb das "i.d.R.".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Satyriasis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Falls es sich wirklich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt und um keine Straftat (obwohl sich der Auftragnehmer jahrelang die Entlohnung für seine Dienstleistung erschlichen hat), wäre meine Frage, wo man so etwas meldet und es auch Konsequenzen nach sich ziehen würde, z.B. daß die Sicherheitsfirma dazu gezwungen wird, Ihre Mitarbeiter gegen soclche einzutauschen, die eine Sachkundeprüfung absolviert haben?

Es kann doch nicht sein, daß sich "normale Firmen" (in diesem Fall Sicherheitsfirmen) an alle Deutschen Gesetze halten und nur Mitarbeiter an Orten einsetzen, die Sie auch einsetzen dürfen und andere arbeiten willkürlich und müssen keine Strafe befürchten.

Die andere Sache ist, die mir mein gesunder Menschenverstand sagt, der aber natürlich in vielen Fällen nicht mit der Rechtsprechung in Einklang stehen muß, daß dieser Auftrageber und dann auch die Sicherheitsfirma hier in meinem Fall zu 100% aus Steuergeldern finanziert wird.
Der Steuerzahler hat also im guten Glauben jemanden sein Geld anvertraut, hier dem Auftraggeber, der es dann, sagen wir wirklich wissentlich, dazu verwendet hat, eine Sicherheitsfirma einzustellen, die sich nicht an Deutsche Gesetze hält.
Es ist also wirklich niemandem ein Schaden entstanden ?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nicht jeder Einsatz im Sicherheitsbereich erfordert die Prüfung. Es langt häufig aus, dass der Schichtführer dieselbe hat. Und wenn ich als Arbeitgeber jemanden mit Prüfung suche, dann nehme ich doch eine Ablichtung des Prüfungsdokuments in die Personalakte. Immer und ausnahmslos. Zur Absicherung. Das Krankenhaus stellt ja auch keinen Arzt ein, nur weil jemand behauptet, er sei Arzt, hätte aber gerade die Unterlagen nicht dabei. Und wie viel bezahlt wird im Arbeitsverhältnis, das unterliegt doch der freien Vereinbarung. Warum sollte ein Angelernter nicht das Gehalt eines Ausgelernten bekommen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16549 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Falls es sich wirklich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt und um keine Straftat (obwohl sich der Auftragnehmer jahrelang die Entlohnung für seine Dienstleistung erschlichen hat),

Wenn er sich wirklich eine Entlohnung erschlichen hat, dann wäre es auch Betrug.
Die Frage ist halt, ob der Auftraggeber vor Auftragserteilung
a) von der fehlenden Sachkundeprüfung wusste (wenn ja: kein Betrug, weil nicht erschlichen)
b) die Sachkundeprüfung überhaupt verlangt hat (wenn nein: auch kein Betrug)

Zitat:
wäre meine Frage, wo man so etwas meldet und es auch Konsequenzen nach sich ziehen würde, z.B. daß die Sicherheitsfirma dazu gezwungen wird, Ihre Mitarbeiter gegen soclche einzutauschen, die eine Sachkundeprüfung absolviert haben?

Eine Meldung beim Ordnungsamt oder der Polizei für eventuell dazu führen, dass der Auftragnehmer (bzw. der Geschäftsführer) bestraft wird. Die Strafverfolgunsbehörden mischen sich aber nicht in das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein.
Welche Konsequenzen der Auftraggeber daraus zieht, muss der Auftraggeber alleine entscheiden (z.B. den Auftrag kündigen und andere Sicherheitsfima beauftragen). Und wie der Auftragnehmer damit umgeht (z.B. Mitarbeiter austauschen oder sich einen anderen Auftrag suche, wo Mitarbeiter auch ohne Prüfung eingesetzt werden können) muss er auch selbst entscheiden.

Zitat:
Der Steuerzahler hat also im guten Glauben jemanden sein Geld anvertraut, hier dem Auftraggeber, der es dann, sagen wir wirklich wissentlich, dazu verwendet hat, eine Sicherheitsfirma einzustellen, die sich nicht an Deutsche Gesetze hält.

Wenn der Auftraggeber wissentlich einen Auftragnehmer ohne Sachkundeprüfung beauftragt. dann hat der Auftragnehmer keinen Betrug begangen (weil nichts erschicken wurde).
Sie schreiben, dass der Auftraggeber irgendwoher Steuergeld bekommt. Wenn der Auftraggeber Steuergeld bekommt, das er bei korrektem Verhalten nicht bekommen würde, dann kann es eventuell ein Betrug des Auftraggebers sein.
Man sollte vielleicht die Institution informieren, die die Steuergelder an den Auftraggeber auszahlt (wer auch immer das sein mag).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Satyriasis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank und einen schönen Tag !

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Steuerzahler hat also im guten Glauben jemanden sein Geld anvertraut, ...
Was ist das denn für eine verquere Denke? Der Steuerzahler vertraut sein Geld niemandem an, er zahlt die Steuer weil er muss.

Außerdem willst doch gerade du den Steuerzahler weiter belasten, indem du eine Strafe für die öffentliche Einrichtung erreichen willst. Wer zahlt denn dann deiner Meinung nach diese Strafe?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Satyriasis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Aus dieser Sichtweise habe ich es noch nicht gesehen:

Ich würde mit meiner Strafanzeige gegen eine Sicherheitsfirma, die seit 10 Jahren ca. 80 Mitarbeiter im öffentlichen Raum und in einem Deutschen Amt beschäftigt und Letztere dort aufgrund Ihrer fehlenden Qualifikation und geltender Gesetze laut Gewerbeverordnung überhaupt nicht arbeiten dürfen, nur Steuergelder verschwenden.

Interessant.......

Wenn man "so etwas" in Deutschland nicht machen sollte, dann lasse ich das mal,
LG, Simone

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Simone, nochmals: es muss nicht jeder die Qualifikation haben. Du kennst offensichtlich die Verträge nicht. Weisst im Prinzip nichts genaues. Weder, wie die Verträge zwischen der öffentlichen Hand und dem Unternehmen ausgestaltet sind, noch, was die Mitarbeiter dem Arbeitgeber vorgelegt haben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich würde ... nur Steuergelder verschwenden.
Wer hat denn das gesagt?

Du hast doch die Steuergeldverschwendung vorgeschoben (obwohl du offensichtlich ganz andere Motive hast). Und dann wirst du dir schon anhören müssen, dass du auch nicht besser bist.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Satyriasis
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Zum Abschluß vielen lieben Dank nochmal an alle Experten und Möchtegern-Experten in diesem Forum, meine ursprüngliche Frage wurde freundlicherweise beantwortet.

LG, Simone

0x Hilfreiche Antwort

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