Beschlagnahmung equipment per Ordnungsamt

7. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
chr1zzo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschlagnahmung equipment per Ordnungsamt

Es geht um die Veranstaltung einer open air im grünen in kleinen Rahmen just 4 friends. Strom gibt's per Generator.
Angenommen das Ordnungsamt schaut wieder erwarten vorbei. Welche Rechte besitzt das Ordnungsamt???
Hier steht gerade die Aussage im Raum das es schon vorgekommen sei das das Ordnungsamt eine Geldstrafe verhängt und bis zur Begleichung dieser das Recht hat dj equipment sprich Mixer etc einzuziehen.
Ist dies so? Kann mir das nicht vorstellen. Wie ist die Rechtslage???

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Ich kann mir das schon vorstellen, sogar sehr gut. Welchen Grund haben Sie denn zu der Annahme, dass Ihre Freunde Ihnen da was über angeblich gemachte Erfahrungen vorlügen?
Die Rechtslage hängt davon ab, in welcher Stadt das alles spielt, wo genau die Veranstaltung stattfindet, wie dieses Festival angemeldet wurde, ob der Betrieb einer Verbrennungskraftmaschine auf einer Grünfläche genehmigt war, wie viele Personen angemeldet waren, wie laut es wurde, an welchem Datum und zu welcher Uhrzeit das alles passierte, wie laut es wurde, ob Alkohol ausgeschänkt wurde, welche Vorkehrungen für Sicherheit und Umweltschutz getroffen wurden, usw.

Die Frage nach der Anmeldung ist wohl überflüssig. Nimmt man eine solche vor, muss man auch das Ordnungsamt nicht fürchten.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

In vielen Rechtsgrundlagen der Ämter ist auch eine Beschalgnahme/Sicherstellung vorgesehen.

In der Regel um die Verstöße unverzüglich abzustellen und/oder weitere Verstöße zu verhindern.

Eine Beschlagnahme/Sicherstellung zur Zahlungsmotivation ist eher nicht die Regel, kann aber unter den Umständen des Einzelfalles geboten sein.



Tipp: Man besorge sich die Rechtsgrundlagen der Ordnungsmacht in deren Gebiet der mögliche Verstoß stattfinden soll, dann kann man nachlesen. Hilft zwar nichts wenn die das dann dennoch mitnehmen, aber man weis wenigstens ob die dann im Recht sind oder nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Welchen Grund haben Sie denn zu der Annahme, dass Ihre Freunde Ihnen da was über angeblich gemachte Erfahrungen vorlügen?


Eher dürfte doch ein Fall von "ein Bekannter vom Hund des Friseurs meines Nachbarn hat im Internetz gelesen, daß..." vorliegen. ;)

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat:
Strom gibt's per Generator.


Also bei uns sind die ohne Nutzungs-Genehmigung beim ersten Besuch vom Ordnungsamt direkt weg (ob man die nachher wieder ausgehändigt bekommt, habe ich noch nicht in Erfahrung gebracht). Stichwort "Brandgefahr", "Lärmbelästigung" und "Wiederholungsgefahr". Seit sich das rumgesprochen hat, hat sich die Zahl der elektrisch verstärkten Panflötenquintette erheblich verringert :rock:

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