Beschluss des Amtsgerichts ohne Rechtsbehelf

11. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Julius21
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 17x hilfreich)
Beschluss des Amtsgerichts ohne Rechtsbehelf

Hallo.

Habe in einer Sache das Beratungshilfeverfahren betreffend einen Beschluss (groß mit Wappen etc.) vom Amtsgericht bekommen.
Der Beschluss enthält aber keinerlei Verweis auf irgendeinen Rechtsbehelf und ist vom Rechtspfleger ausgefertigt.

Muss ein Beschluss einen Rechtsbehelf enthalten, also einen Hinweis bis wann man wo Einspruch oder Klage einreichen kann?

Ist der Beschluss überhaupt gültig ohne Rechtsbehelf?

Gruß


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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Julius21
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 17x hilfreich)

Also der Beschluss ist vom Rechtspfleger erlassen und von einer Justizobersekretärin beglaubigt.
Gehört nicht bei jedem Beschluss eines Gerichtes eine Rechtsbehelfsbelehrung dran?

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6x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Im Zivilrecht gibt es ... keine vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung


Stimmt, nur ist das Beratungshilfeverfahren kein Zivil- (ZPO-) Verfahren... Es kann also schon vertreten werden dass eine RM-Belehrung erforderlich ist.
Im Ergebnis macht das aber auch keinen großen Unterschied, da jede Einwendung (form- und Fristlos) gegen den Beschluss als Erinnerung ausgelegt werden kann.

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1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das könnte nur dann so vertreten werden, wenn eine Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben wäre. Ist sie aber nicht, damit kann eine dabei sein, muss aber nicht. <hr size=1 noshade>


Und was sagst du zu § 5 BerhG, § 39 FamFG ?

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2x Hilfreiche Antwort

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