Hallo.
Habe in einer Sache das Beratungshilfeverfahren betreffend einen Beschluss (groß mit Wappen etc.) vom Amtsgericht bekommen.
Der Beschluss enthält aber keinerlei Verweis auf irgendeinen Rechtsbehelf und ist vom Rechtspfleger ausgefertigt.
Muss ein Beschluss einen Rechtsbehelf enthalten, also einen Hinweis bis wann man wo Einspruch oder Klage einreichen kann?
Ist der Beschluss überhaupt gültig ohne Rechtsbehelf?
Gruß
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Beschluss des Amtsgerichts ohne Rechtsbehelf
11. Oktober 2012
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Frage vom 11. Oktober 2012 | 11:16
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 17x hilfreich)
Beschluss des Amtsgerichts ohne Rechtsbehelf
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#2
Antwort vom 11. Oktober 2012 | 15:12
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 17x hilfreich)
Also der Beschluss ist vom Rechtspfleger erlassen und von einer Justizobersekretärin beglaubigt.
Gehört nicht bei jedem Beschluss eines Gerichtes eine Rechtsbehelfsbelehrung dran?
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#4
Antwort vom 12. Oktober 2012 | 09:01
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
quote:
Im Zivilrecht gibt es ... keine vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung
Stimmt, nur ist das Beratungshilfeverfahren kein Zivil- (ZPO-) Verfahren... Es kann also schon vertreten werden dass eine RM-Belehrung erforderlich ist.
Im Ergebnis macht das aber auch keinen großen Unterschied, da jede Einwendung (form- und Fristlos) gegen den Beschluss als Erinnerung ausgelegt werden kann.
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#6
Antwort vom 12. Oktober 2012 | 12:01
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Das könnte nur dann so vertreten werden, wenn eine Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben wäre. Ist sie aber nicht, damit kann eine dabei sein, muss aber nicht. <hr size=1 noshade>
Und was sagst du zu § 5 BerhG, § 39 FamFG ?
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