Besuch der Stadt, weil ich in Wohnung X gemeldet bin aber so gut wie nie da bin

25. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bertram123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuch der Stadt, weil ich in Wohnung X gemeldet bin aber so gut wie nie da bin

Guten Tag zusammen,

gestern gab es einen seltsamen Zwischenfall in der Wohnung wo ich gemeldet bin.
Es stand plötzlich jemand von der Stadt bei der Person vor der Tür die dort wohnt. Er gab sich als Mitarbeiter der Stadt aus, was wohl auch stimmt. Er gab an, dass er mich suchen würde und mit mir sprechen wolle.

Ganz perplex lies der Wohnungsmieter den Mitarbeiter der Stadt in die Wohnung. Dieser stellte dann fest, dass es von mir so gut wie keine Sachen in der Wohnung gäbe. Er hinterließ eine Nummer wo ich mich melden sollte.

Das machte ich auch gleich am selben Tag. In einer "sehr freundlichen" Art machte er mir klar, ich solle mich umgehend ohne festen Wohnsitz melden, das wäre Betrug.

So, jetzt fühle ich mich gerade so, als ob ich in der ehemaligen DDR leben würde und es Besuch der Stasi gab?!
Weder ich, noch die Person die in der Wohnung lebt, bezieht irgendeine Art von staatlicher Hilfe. Kein Hartz 4, keine Aufstockung, kein Wohngeld, nichts!

Wir sind beide sind berufstätig.

Es wäre mir absolut neu, dass ich mich in diesem Land nicht dort aufhalten kann wo ich will. Ich bin sehr oft bei meiner Freundin, ab und an schlafe ich auch bei den Eltern, weil die deutlich näher an meiner Arbeit wohnen. Ich bin wirklich nicht oft in der gemeldeten Wohnung, aber das hat meiner Meinung nach doch auch keinen zu interessieren.
Ich bin unter der Adresse wo ich gemeldet bin, problemlos erreichbar, was der Herr ja auch beim direkten Rückruf gemerkt hat, aber auch postalisch.

Kann mich bitte jemand aufklären, was der Mensch von mir will und was ich zu erwarten habe, weil er von Betrug und Strafe sprach?

Vielen Dank schon mal

VG Bertram

-- Editier von Bertram123 am 25.06.2015 14:27

-- Editiert von Moderator am 25.06.2015 15:33

-- Thema wurde verschoben am 25.06.2015 15:33

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat:
Es wäre mir absolut neu, dass ich mich in diesem Land nicht dort aufhalten kann wo ich will.

Kannst Du ja.
Du musst Dich dann halt nur gemäß den Meldegesetzen des jeweiligen Bundeslandes ab- bzw. ummelden.



Zitat:
ich bin unter der Adresse wo ich gemeldet bin, problemlos erreichbar,

Offenbar nicht immer, denn es dauert wirklich lange bis die Ermittler sich aus der Amtsstube bewegen und tatsächlich vor Ort nachforschen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat:
Dieser stellte dann fest, dass es von mir so gut wie keine Sachen in der Wohnung gäbe.


Wie hat er denn das festgestellt? Eine Wohnungsdurchsuchung?
Oder ist die "Person die dort wohnt" eine Frau und die Zimmer sind geblümt und rosa??

Zitat:
Ich bin wirklich nicht oft in der gemeldeten Wohnung, aber das hat meiner Meinung nach doch auch keinen zu interessieren.


Doch! siehe hier:

§ 12 Mehrere Wohnungen

(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Der Einwohner hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung nach den Absätzen 2 und 3 seine Hauptwohnung ist.

(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Bertram123):
Kann mich bitte jemand aufklären, was der Mensch von mir will und was ich zu erwarten habe, weil er von Betrug und Strafe sprach?


Die Meldebehörden räumen auf..... Es kommt ab 1.11.15 ein neues Meldegesetz.

Google doch mal Verstoß gegen das Meldegesetz und Ordnungsstrafe. Ist meistens nicht ganz so teuer.....

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kauft!Bitcoins!Jetzt!
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 13x hilfreich)

Eine sehr merkwürdige Geschichte! Ich habe den starken Verdacht, dass der TE uns hier einiges verschweigt, aber sei es drum.

Wenn die Sache mit "ohne festen Wohnsitz" nicht wäre, würde ich einen Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer sehen. Wer bspw. aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen unterhalten muss, ist bestrebt, die zusätzlichen Kosten gering zu halten. Dazu wird gern der Hauptwohnsitz in der Gemeinde mit der höheren Zweitwohnungssteuer angemeldet.

-- Editiert von Kauft!Bitcoins!Jetzt! am 30.06.2015 14:11

1x Hilfreiche Antwort

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