Bildungsurlaub Berlin - Zweijahresfrist unklar

18. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Seleta
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)
Bildungsurlaub Berlin - Zweijahresfrist unklar

Hallo,
ich hatte diesen Beitrag leider erst im Unterforum "Arbeitsrecht" veröffentlicht, ich hoffe, hier ist es besser aufgehoben:

Ich habe eine Frage zum Bildungsurlaub: in Berlin hat man ja 5 Tage pro Kalenderjahr, die man auch zusammenlegen kann. Nun sagte mir jemand, das ginge nicht wenn man im Jahr davor bereits zwei mal 5 Tage zu einem 10-tägigen Bildungsurlaub kombiniert hat. Als Beipiel: man ist in den Jahren 2012 und 2013 vollbeschäftigt und nimmt im Oktober 2013 10 Tage Bildungsurlaub. Im Juni 2015 möchte man wieder 10 Tage nehmen (5 Tage aus 2014 und 5 Tage aus 2015). Das ginge nach oben genannter Lesart nun nicht sondern erst wieder ab Oktober 2015. Als Grundlage wird dieser Text auf der Internetseite der Berliner Verwaltung angeführt:

"Der Bildungsurlaub beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Die Zweijahresfrist beginnt mit der erstmaligen Inanspruchnahme von Bildungsurlaub (erster Tag der anerkannten Veranstaltung)."

Nur: diesen Text finde ich nicht im Berliner Bildungsurlaubsgesetz, da steht nur:

"Der Bildungsurlaub beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Für Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt der Bildungsurlaub zehn Arbeitstage im Kalenderjahr"

Hab ich da jetzt was übersehen, oder kann es eine Verwaltungsvorschrift geben, die das was auf der Internetseite steht zusätzlich zum Gesetz regelt? Falls nicht dürfte die Sichtweise mit der Zweijahresregel ja falsch sein oder?

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