Blauer Brief - Zustellung?

22. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Moni1976
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Blauer Brief - Zustellung?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage wegen der Zustellung eines "blauen Briefes".

Ist es schulrechtlich in Ordnung, diesen dem betroffenen Kind zur Überbringung an die Eltern mitzugeben oder erfordert die Zustellung den Postweg?

Sollte im erstern Fall der Brief die Eltern nicht erreichen, die Eltern erst sehr viel später durch eine telefonische Nachfrage der Schule von der Existenz von dem Brief erfahren, hätte eine solche Entwicklung möglicherweise eine Wirkung im Zusammenhang mit einer sich unter anderem aufgrund der Verzögerung ergebenden Entwicklung einer Nichtversetzung des betroffenen Kindes?

Würde mich freuen über hilfreich Hinweise zu dem Thema, eventuell auch schulrechtliche Grundlagen.

Vielen Dank!



-----------------
""

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Schulrecht ist Landesrecht, daher müsste man im Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes nachschauen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
A aus W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich glaube, dass man das Schulrecht gar nicht bemühen muss.

Die Schulbehörde handelt .... mit Verlaub ... dumm! Nach dem Verwaltungszustellungsgesetz ist so ein "Transport" eines behördlichen Schreibens gar nicht vorgesehen. Jedes Verschulden, sei es, dass das Kind den Brief vernichtet, versteckt oder sonst damit macht was es will, geht zu Lasten der Schule.

Wenn Eltern behaupten, sie hätten den Brief nie bekommen, dann wird die Schule sehr kleinlaut diese Aussage glauben. Im Falle eines Streits mit oberen oder höheren Schulbehörden, u.U. mit dem Kultusministerium müsste sich die Schule schon die Frage gefallen lassen, ob sie noch alle Tassen im Schrank haben, einem Kind ein behördliches Schreiben auszuhändigen.

Das alles hat natürlich seinen Grund: Es liegt daran, dass Lehrer meistens beamtete Teilzeitkräfte mit Vollzeitgehalt sind, die gerne die Beamtenpension in Anspruch nehmen, vom Beamtenrecht (im weitesten Sinne) aber keine Ahnung haben (wollen).

Allerdings will ich auch erwähnen, dass dieser blaue Brief mit Sicherheit keine große Brisanz birgt. Sonst hätte die Schule den Brief schon mit der Post geschickt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
A aus W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Ich glaube, dass man das Schulrecht gar nicht bemühen muss.

Die Schulbehörde handelt .... mit Verlaub ... dumm! Nach dem Verwaltungszustellungsgesetz ist so ein "Transport" eines behördlichen Schreibens gar nicht vorgesehen. Jedes Verschulden, sei es, dass das Kind den Brief vernichtet, versteckt oder sonst damit macht was es will, geht zu Lasten der Schule.

Wenn Eltern behaupten, sie hätten den Brief nie bekommen, dann wird die Schule sehr kleinlaut diese Aussage glauben. Im Falle eines Streits mit oberen oder höheren Schulbehörden, u.U. mit dem Kultusministerium müsste sich die Schule schon die Frage gefallen lassen, ob sie noch alle Tassen im Schrank haben, einem Kind ein behördliches Schreiben auszuhändigen.

Das alles hat natürlich seinen Grund: Es liegt daran, dass Lehrer meistens beamtete Teilzeitkräfte mit Vollzeitgehalt sind, die gerne die Beamtenpension in Anspruch nehmen, vom Beamtenrecht (im weitesten Sinne) aber keine Ahnung haben (wollen).

Allerdings will ich auch erwähnen, dass dieser blaue Brief mit Sicherheit keine große Brisanz birgt. Sonst hätte die Schule den Brief schon mit der Post geschickt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nicky1234recht
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie sieht es denn aus, wenn die Schule behauptet ein blauer Brief ist rausgegangen aber nie bei uns angekommen ist. Somit hat die Schule auch keine Unterschrift von uns als Eltern. Heute , nach der Zeugniskonferenz wird uns mitgeteilt, das unser Sohn das Schuljahr nicht schafft, weil er eine 5 in Latein hat und keinen Ausgleich. Kann er sitzen bleiben obwohl die Schule keinen unterschriebenen Brief hat?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.968 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen