Hallo zusammen,
ich habe eine Frage wegen der Zustellung eines "blauen Briefes".
Ist es schulrechtlich in Ordnung, diesen dem betroffenen Kind zur Überbringung an die Eltern mitzugeben oder erfordert die Zustellung den Postweg?
Sollte im erstern Fall der Brief die Eltern nicht erreichen, die Eltern erst sehr viel später durch eine telefonische Nachfrage der Schule von der Existenz von dem Brief erfahren, hätte eine solche Entwicklung möglicherweise eine Wirkung im Zusammenhang mit einer sich unter anderem aufgrund der Verzögerung ergebenden Entwicklung einer Nichtversetzung des betroffenen Kindes?
Würde mich freuen über hilfreich Hinweise zu dem Thema, eventuell auch schulrechtliche Grundlagen.
Vielen Dank!
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Blauer Brief - Zustellung?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Schulrecht ist Landesrecht, daher müsste man im Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes nachschauen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Ich glaube, dass man das Schulrecht gar nicht bemühen muss.
Die Schulbehörde handelt .... mit Verlaub ... dumm! Nach dem Verwaltungszustellungsgesetz ist so ein "Transport" eines behördlichen Schreibens gar nicht vorgesehen. Jedes Verschulden, sei es, dass das Kind den Brief vernichtet, versteckt oder sonst damit macht was es will, geht zu Lasten der Schule.
Wenn Eltern behaupten, sie hätten den Brief nie bekommen, dann wird die Schule sehr kleinlaut diese Aussage glauben. Im Falle eines Streits mit oberen oder höheren Schulbehörden, u.U. mit dem Kultusministerium müsste sich die Schule schon die Frage gefallen lassen, ob sie noch alle Tassen im Schrank haben, einem Kind ein behördliches Schreiben auszuhändigen.
Das alles hat natürlich seinen Grund: Es liegt daran, dass Lehrer meistens beamtete Teilzeitkräfte mit Vollzeitgehalt sind, die gerne die Beamtenpension in Anspruch nehmen, vom Beamtenrecht (im weitesten Sinne) aber keine Ahnung haben (wollen).
Allerdings will ich auch erwähnen, dass dieser blaue Brief mit Sicherheit keine große Brisanz birgt. Sonst hätte die Schule den Brief schon mit der Post geschickt.
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Ich glaube, dass man das Schulrecht gar nicht bemühen muss.
Die Schulbehörde handelt .... mit Verlaub ... dumm! Nach dem Verwaltungszustellungsgesetz ist so ein "Transport" eines behördlichen Schreibens gar nicht vorgesehen. Jedes Verschulden, sei es, dass das Kind den Brief vernichtet, versteckt oder sonst damit macht was es will, geht zu Lasten der Schule.
Wenn Eltern behaupten, sie hätten den Brief nie bekommen, dann wird die Schule sehr kleinlaut diese Aussage glauben. Im Falle eines Streits mit oberen oder höheren Schulbehörden, u.U. mit dem Kultusministerium müsste sich die Schule schon die Frage gefallen lassen, ob sie noch alle Tassen im Schrank haben, einem Kind ein behördliches Schreiben auszuhändigen.
Das alles hat natürlich seinen Grund: Es liegt daran, dass Lehrer meistens beamtete Teilzeitkräfte mit Vollzeitgehalt sind, die gerne die Beamtenpension in Anspruch nehmen, vom Beamtenrecht (im weitesten Sinne) aber keine Ahnung haben (wollen).
Allerdings will ich auch erwähnen, dass dieser blaue Brief mit Sicherheit keine große Brisanz birgt. Sonst hätte die Schule den Brief schon mit der Post geschickt.
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Wie sieht es denn aus, wenn die Schule behauptet ein blauer Brief ist rausgegangen aber nie bei uns angekommen ist. Somit hat die Schule auch keine Unterschrift von uns als Eltern. Heute , nach der Zeugniskonferenz wird uns mitgeteilt, das unser Sohn das Schuljahr nicht schafft, weil er eine 5 in Latein hat und keinen Ausgleich. Kann er sitzen bleiben obwohl die Schule keinen unterschriebenen Brief hat?
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quote:
Kann er sitzen bleiben obwohl die Schule keinen unterschriebenen Brief hat?
In RLP zB kein Problem, ist in anderen Bundesländern hoffentlich genauso...
http://www.frag-einen-anwalt.de/Nichtversetzung-von-10.-Klasse-in-11.-Gymnasium-Rheinland-Pfalz-__f150656.html
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