Bürgersteig defekt

14. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)
Bürgersteig defekt

Hallo Leute,

mir gehört ein Grundstück mit Wohnhaus drauf. Vor dem Grundstück verläuft eine Staße mit Bürgersteig. Der Bürgersteig ist Asphaltiert aber recht alt und nun stark defekt. Die Stadt hat mich aufgefordert meiner Reiningungspflicht nachzukommen was dem Bürgersteig auch nicht besser macht. Ich habe bisher immer gefegt um den Bürgersteig zu schohnen aber das scheint unserer Ordungsmacht nicht auszureichen. Wer ist hier in der Haftung wegen Verkehrsicherung? Die Stadt oder ich?

Gruß ré

-- Editiert von recki am 14.01.2020 18:44

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von recki):
Wer ist hier in der Haftung wegen Verkehrsicherung? Die Stadt oder ich?

In der Regel die Stadt. Die kann aber Regress nehmen bzw. kann der Geschädigte sich direkt an den Bürger wenden, wenn der Bürger seine Pflichten vernachlässigt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo Harry,

das ist eben die Frage ob ich den Bürgersteig reparieren muß bzw. darf? Gibt es da Gesetzliche Regelungen oder ist das Gemeindeabhängig.

Gruß ré

-- Editiert von recki am 14.01.2020 23:30

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von recki):
ist das Gemeindeabhängig.

Ja, das ist Gemeindeabhängig - die Gemeinden könnten entsprechende Satzungen erlassen. Mir sind aber nur welche bekannt, die das selber machen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Die Reinigungspflicht ergibt sich doch aufgrund einer Regelung. Gemeindeordnung? Stadtordnung? Auf welcher Grundlage hat die Stadt dich beauflagt? Was steht da drin?
Da steht sicher nur drin, dass der Gehweg zu reinigen ist, also Laub und Schnee oder so.
Da dir der Gehweg nicht gehört, kannst du ihn nicht einfach reparieren.
Ich würde mich im Gegenzug bei der Stadt über den defekten Gehweg beschweren, wenn der eine Unfallgefahr darstellt.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

Ich sehe es auch so wie Daggi40

Generell hast Du eine Reinigungspflicht. Und wenn Schäden da sind, darfst und sollst Du die gerne an die Stadt/Gemeinde melden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zur Erfüllung der Reinigungspflicht reicht Fegen eigentlich aus. Daher wäre zunächst zu klären, was die Gemeinde veranlasst hat, Dich zur Einhaltung der Reinigungspflicht aufzufordern.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zur Erfüllung der Reinigungspflicht reicht Fegen eigentlich aus.

Ich kenne Gemeinden, da muss man auch das Unkraut auf dem Weg und aus dem Rinnstein entfernen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von recki):
Wer ist hier in der Haftung wegen Verkehrsicherung? Die Stadt oder ich?

Hinsichtlich der Reinigung gemäß Gemeindesatzung (Winterdienst wg. Eis und Schnee, Reinigung von Laub usw.) der Grundstückseigentümer.
Hinsichtlich des Zustandes des Gehwegs die Gemeinde.

Daß der Gehweg sich in einem schlechten Zustand befindet entbindet den Grundstückseigentümer nicht davon, seinen Reinigungspflichten nachzukommen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von hh):
Zur Erfüllung der Reinigungspflicht reicht Fegen eigentlich aus.

Ich kenne Gemeinden, da muss man auch das Unkraut auf dem Weg und aus dem Rinnstein entfernen.

Das ist in der Tat in vielen Gemeindesatzungen so geregelt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Wahrscheinlich sprießt aus den vermuteten Lücken im Asphalt oder den Zwischenräumen der Gehwegplatten bereits die Fauna... die siedelt sich da eben gerne an. Ich könnte mir vorstellen, dass die Gemeinde gerne möchte, dass die Büsche auf dem Gehweg entfernt werden... Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege. :grins:

Signatur:

"Valar Morghulis"

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