Bußgeld Einwohnermeldeamt

14. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lemke123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld Einwohnermeldeamt

Bußgeld bekommen vom Einwohnermeldeamt wegen verstoß Anmeldepflicht, trotzdem nur zu Besuch.


Wie kann man Widerspruch am besten einlegen, benötige eine Formulierungshilfe, Musterbrief.
Man ist doch wenn man nur zu Besuch ist nicht anmeldepflichtig beim Einwohnermeldeamt.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14873 Beiträge, 4560x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Man ist doch wenn man nur zu Besuch ist nicht anmeldepflichtig beim Einwohnermeldeamt.
Wie lange bist du denn schon zu Besuch?

Stefan

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#2
 Von 
Lemke123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

5 Wochen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17717x hilfreich)

Und Sie haben irgendwo anders in D einen Hauptwohnsitz? Dann weisen Sie höflich auf § 27(2) BMG hin, in welchem steht: Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Lemke123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich das so schreibe, formulieren,
( oder wie kann ich das am besten schreiben? ):

Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Bezug auf Ihr Schreiben vom....
Verweise ich auf § 27(2) BMG hin, in welchem steht: Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.

Mit freundlichem Gruß
....

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17717x hilfreich)

Man kann Ihnen das hier nicht vorformulieren, ohne gegen die Nutzungsbedingungen zu verstoßen. Insofern erwähne ich nur, dass aus Ihrem Schreiben mit keinem Wort hervorgeht, dass Sie Widerspruch einlegen. Und ansonsten hilft es nichts, einfach nur den Gesetzestext zu zitieren - Sie müssen den auch auf Ihre Situation anwenden.

-- Editiert von muemmel am 14.08.2019 18:36

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5903 Beiträge, 2602x hilfreich)

Da fehlt doch noch was an der Geschichte. Nirgends bekommt man nach 5 Wochen einen Bußgeldbescheid dafür ohne Anhörung und ohne Vorgeschichte.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17717x hilfreich)

Insofern erwähne ich nur, dass aus Ihrem Schreiben mit keinem Wort hervorgeht, dass Sie Widerspruch einlegen. Ich korrigiere mich mal selbst - es muß natürlich Einspruch heißen und nicht Widerspruch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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