Hallo,
mir ist da nen richtig doofes Ding passiert.
Mein Bruder ist in eine andere Stadt umgezogen. Um die restlichen Sachen die er nicht mehr braucht aus der alten Wohnung zu entsorgen hat er mich gebeten, einen Sperrgutauftrag aufzugeben da er kein Internet hat.
Ich hab das auch alles soweit fertig gemacht und recht schnell die Termine bekommen. Der Sperrmüll wurde am Abend zuvor rausgestellt damit der am Morgen abgeholt werden kann.
Nun hat mein Bruder aber eine Anzeige vom Ordnungsamt erhalten weil das Sperrgut immer noch da steht. Das Sperrgut wurde nicht abgeholt.
Nach einiger Recherche hat sich herausgestellt, dass ich die Straße von meiner Schwester eingetragen habe.
Jetzt die Frage. Kann man da irgendwas machen, dass mein Bruder da keinen Stress bekommt und wenn er doch eine Strafe bekommt wie hoch ist das Bußgeld?
Stadt ist übrigens Duisburg.
Gruß
Aidana
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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"
Bußgeld Sperrgut
13. Dezember 2012
Thema abonnieren
Frage vom 13. Dezember 2012 | 19:26
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 7x hilfreich)
Bußgeld Sperrgut
#1
Antwort vom 13. Dezember 2012 | 20:02
Von
Status: Wissender (14877 Beiträge, 4560x hilfreich)
Hallo Aidana,
quote:Die Bußgelder sind ja eigentlich nicht für solche Fälle gedacht (aus versehen nicht abgeholt), sondern eher für Leute, die meinen sie könnten den Müll schon Tage/Wochen vorher rausstellen.
Kann man da irgendwas machen, dass mein Bruder da keinen Stress bekommt und wenn er doch eine Strafe bekommt wie hoch ist das Bußgeld?
Ich würde einfach mal mit der Behörde reden, in meiner Heimatstadt wäre das jedenfalls kein Problem.
MfG Stefan
#2
Antwort vom 13. Dezember 2012 | 20:35
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 7x hilfreich)
Ja hab schon ans Ordnungsamt geschrieben und denen die Situation erklärt mal schauen was da kommt aber ich will halt wissen was da kommmen kann
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"Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe aber nicht für das was ihr versteht"
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