Bußgeld obwohl nie umgemeldet?!

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
rarely90
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld obwohl nie umgemeldet?!

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage an euch: ich bin 2011 nach Berlin gezogen und habe mich recht zügig dort unter der neuen Adresse umgemeldet. 2015 bin ich eine Hausnummer weitergezogen,ohne mich umgemeldet zu haben. Jetzt erreicht mich ein Bußgeld darüber, dass ich mich zu spät umgemeldet habe. Dabei habe ich mich NIE persönlich umgemeldet. Dürfen die Behörden einen einfach so ummelden? Ohne eignes Wissen oder Tun? Mittlerweile bin ich aus Berlin weggezogen und umgemeldet.
Freue mich auf Antworten :-)

-- Editiert von Moderator am 22.06.2017 15:16

-- Thema wurde verschoben am 22.06.2017 15:16




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49859 Beiträge, 17477x hilfreich)

Zitat:
Dürfen die Behörden einen einfach so ummelden?


Ja

Zitat:
Ohne eignes Wissen oder Tun?


Ja

Und wenn Du es so weit kommen lässt, dürfen sie sogar noch ein Bußgeld verhängen.

Zitat:
Dabei habe ich mich NIE persönlich umgemeldet.


Dann hast Du aber Glück, dass das jetzt erst Dein erstes Bußgeld ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41092x hilfreich)

Zitat (von rarely90):
Bußgeld obwohl nie umgemeldet?!

Nö, Bußgeld weil nie umgemeldet...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pingu1967
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Du musst dich sogar ummelden,wenn du innerhalb eines Hauses in eine andere Wohnung ziehst.
Wurde mir jedenfalls auf dem Amt so gesagt.
Und das Bußgeld musst du zahlen,weil du dich nicht umgemeldet hast.(Wie oben schon geschrieben. )
LG :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 716x hilfreich)

Zitat (von Pingu1967):
Du musst dich sogar ummelden,wenn du innerhalb eines Hauses in eine andere Wohnung ziehst.
Wurde mir jedenfalls auf dem Amt so gesagt.


Wohin ummelden, wenn gar nicht erfasst wird, ob jemand im DG oder EG links lebt?!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pingu1967
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wird sehr wohl erfasst.Das merkst du spätestens, wenn z.B. eine Wahlbenachrichtigung kommt.Da steht dann immer die genaue Adresse,wie z.B. EG rechts, oder Dachgeschoss links etc.
Man achtet da nur nicht so darauf.
LG ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.608 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.321 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.