Bußgeld vor Ort verrichten

10. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
ixam
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld vor Ort verrichten

Hallo zusammen,
wer über Karneval schon mal in Köln war weiß, dass es trotz extra aufgestellter Toilettenhäuschen und Dixi-Klos oft sehr lange dauert bis man endlich seine Notdurft verrichten kann. Als Mann macht man dies dann notgedrungen auch mal in einer kleinen Gasse auf die Straße. So auch ich. Das ist verboten, gar keine Frage. Dass ich dafür ein Bußgeld bezahlen muss, ist auch völlig angemessen. Fragen bleiben trotzdem.
Die Herren vom Ordnungsamt haben gesagt, es wird zwischen 35 und 100 Euro werden. Im Bußgeldbescheid steht 50 Euro. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, unter welchen Gesichtspunkten es zu genau diesem Betrag kommt. Es hätten ja genauso gut nur 35 oder 100 Euro werden können.
Mein eigentliches Problem ist jedoch ein weiterer Betrag im Bußgeldbescheid. Zu den 50 Euro kommen nämlich noch 23,50 Euro Kosten für das Verfahren hinzu. Soweit ich weiß könnte man das Bußgeld auch direkt vor Ort bezahlen wodurch die Sache ja gegessen gewesen wäre. In meinem Fall kommen jetzt jedoch noch Kosten auf mich zu, die ich nicht gerechtfertigt finde. Wie gesagt, dass ich für diese Ordnungswidrigkeit Strafe bezahlen muss, seh ich vollkommen ein. Von mir aus auch 50 Euro. Aber Verfahrenskosten von 23,50 Euro find ich wirklich nicht okay!

Ich bin völlig unwissend auf diesem Feld. Vielleicht kann mir deshalb jemand sagen wie die Rechtslage in solchen Fallen ist, sodass ich das Ganze vielleicht doch nachvollziehen kann! ;-)
Danke im Voraus.

Grüße
ixam

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

quote:
Soweit ich weiß könnte man das Bußgeld auch direkt vor Ort bezahlen wodurch die Sache ja gegessen gewesen wäre.

Nur wenn es einem angeboten wird.


Gerade an solchen Tagen wird man dies jedoch gerade nicht machen, da die Täter im Minutentakt erwischt werden.
Aus Sicherheitsgründen wird es daher nicht angeboten, da hier hohe Geldbeträge zusammen kommen können.


Auch ist es in einigen Bundesländern gar nicht mehr möglich vor Ort zu bezahlen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
ixam
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Dann ist es doch aber nicht mein Problem, dass die sich dafür entscheiden es nicht direkt verrichten zu lassen. Somit sollten auch die Kosten für das Verfahren nicht meine Sache sein, da diese ja nicht entstanden wären wenn ich sofort bezahlt hätte.
Ich will mich keineswegs dem Bußgeld entziehen. Das ist völlig berechtigt. Aber diese Kosten für das Verfahren sind mir echt ein Dorn im Auge! :S

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Deine Argumentation ist zwar verständlich und nachvollziehbar.


Jedoch ist die Ursache der Verfahrenskosten nicht die Tatsache, das keine sofortige Zahlung möglich war, sondern die rechtswidrige Handlung des Delinquent.

Das jedenfall war das Ergebinis meiner 2 Versuche diese Kosten zu umgehen ...





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#4
 Von 
ixam
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal.
Ich glaube, dass ich mich jetzt einfach damit abfinden sollte. Wenn ich jetzt in irgendeiner Weise dagegen vorgehen würde, stünde ich wahrscheinlich am Ende vor noch größeren Kosten, oder?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

quote:
stünde ich wahrscheinlich am Ende vor noch größeren Kosten, oder?

Das könnte passieren.


Ich war 2x erfolglos (NRW, Rheinland-Pfalz) und habe erstmal meine Konsequenzen gezogen.

Natürlich ist jeder Fall eine Einzelfallentscheidung und DU könntest Glück haben - glauben mag ich das aber nicht ...





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#6
 Von 
ixam
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube es auch nicht. :P
Naja, danke auf jeden Fall für deine Einschätzungen.

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#7
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 135x hilfreich)

Wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wird, werden folgende Beträge erhoben:

5 Prozent der Bußgeldsumme, aber mindestens 20 Euro. (Gebühren)
3,50 Euro für die Postzustellung mittels Postzustellungsauftrag.

Bei Bußgelder werden diese Beträge grundsätzlich fällig, es sei denn, man erhält ein Verwarngeld.

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