Mir geht es hier um eine allgemeine Frage.
Im Dezember vorigen Jahres befand ich mich auf einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen. Es war hier Maskenpflicht vorgeschrieben, dem ich aber nicht Folge leistete. Von der Stadt bekam ich einen Anhörungsbogen, den ich mit einem gesonderten Schreiben beantwortete, worauf der Bußgeldbescheid folgte. Hierauf erhob ich Einspruch und schrieb zusätzlich in einem Einschreiben die Oberbürgermeisterin an. Mir wurde eine Antwort versprochen, die aber nicht erfolgte. Mit Schreiben vom 06.05.2022 erhielt ich die Nachricht, daß dieses Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Vom Amtsgericht bekam ich nun einen Termin am 19.09.22.
Nun zu meiner Frage: Erhält das Gericht, an das ein Bußgeldverfahren weitergereicht wird, den gesamten Vorgang oder wird vom Ordnungsamt nur meine Zahlungsunwilligkeit angegeben?
Bußgeldverfahren Maskenpflicht
26. Juli 2022
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Frage vom 26. Juli 2022 | 11:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldverfahren Maskenpflicht
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#1
Antwort vom 26. Juli 2022 | 12:16
Von
Status: Legende (18376 Beiträge, 9962x hilfreich)
Zitat:Nun zu meiner Frage: Erhält das Gericht, an das ein Bußgeldverfahren weitergereicht wird, den gesamten Vorgang oder wird vom Ordnungsamt nur meine Zahlungsunwilligkeit angegeben?
Den gesamten Vorgang.
#2
Antwort vom 26. Juli 2022 | 14:49
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 936x hilfreich)
Natürlich den gesamten Vorgang. Und der/die Richter/in wird ein Urteil fällen, in dem auch eine höhere Strafe als die im Bußgeldbescheid ausgesprochen werden kann.ZitatErhält das Gericht, an das ein Bußgeldverfahren weitergereicht wird, den gesamten Vorgang oder wird vom Ordnungsamt nur meine Zahlungsunwilligkeit angegeben? :
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#3
Antwort vom 26. Juli 2022 | 15:03
Von
Status: Legende (18376 Beiträge, 9962x hilfreich)
Falls die Frage dahin gehen soll, ob die Kommunikation mit der Oberbürgermeisterin auch im Vorgang enthalten ist und daher dem Gericht vorliegen wird: Das weiß man nicht.
Das hängt halt davon ab, ob die Oberbürgermeisterin Ihr Schreiben an die Bußgeldstelle weitergeleitet hat. Wenn nein, dann ist es nicht in der Akte. Wenn ja, dann ist es in der Akte und kommt daher auch dem Gericht zur Kenntnis.
#4
Antwort vom 26. Juli 2022 | 15:58
Von
Status: Master (4071 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatHierauf erhob ich Einspruch und schrieb zusätzlich in einem Einschreiben die Oberbürgermeisterin an. Mir wurde eine Antwort versprochen, die aber nicht erfolgte. :
Lustig für was manche die Stadtoberhäupter einspannen.
Klar, dass sie keine Antwort bekamen. Ihr Schreiben ging an die Fachabteilung, da es ein laufendes Verfahren ist, kann es keine Antwort der Oberbürgermeisterin geben.
Oder erwarteten sie von der OBin, ein Lob für ihr falsches Verhalten oder eine Belehrung und Aufklärung was Maskenpflicht bedeutet und warum man sich daran halten musste?
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