Bußgeldverfahren - ich war es nicht

12. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1553 Beiträge, 263x hilfreich)
Bußgeldverfahren - ich war es nicht

Hallo zusammen,

bevor ich den genauen Sachverhalt schildere, habe ich mal eine allgemeine Frage:

Wenn ein Ordnungsamt jemandem zur Last liegt illegal Papiermüll entsorgt zu haben, muss es das dann nicht beweisen? Wie kann sowas bewiesen werden? Genügt es da, wenn das Amt sagt, es habe einen Versandarton gefunden mit Adresslabel drauf? immerhin kann der Karton ja trotzdem von anderen da abgestellt worden sein (z.B. wenn man Kartons verschenkt, die andere zum Umzug nutzen, oder man versendet Dinge aus privatverkäufen in gebrauchten Kartons etc...).
Reicht also allein das Label aus als Beweis? Oder muss das Ordnungsamt noch anderes vorbringen, wenn man die Tat bestreitet?

Zum tatsächlichen Fall:
In der Stadt X in Straße Y leben Herr A und dessen Verlobte Frau B. Frau B ist meine Schwiegermutter. Sie brauchte mehrere große Kartons und da ich reger Online-Besteller bin, hatte ich jede Menge und gab ihr mehrere.
Nun kam heute ein Schreiben des Ordnungsamtes der Stadt X. Es wurde nahe der Adresse von A +B neben den Papiercontainern ein Karton mit meinem Adresslabel gefunden und ich solle mich zu dieser Ordnungswidrigkeit äußern.
Meine Schwiegermutter hat natürlich gleich gewußt, wie es sich zugetragen hatte. Denn Ihr Verlobter Herr A hatte tatsächlich vor einiger Zeit mehrere Kartons dort abgestellt, weil die Container schon voll waren, und hatte wohl ebenfalls wegen eines Versandlabels auf seinen Namen schon Post vom Ordnungsamt samt Bußgeld, welches er sofort zahlte. Nun vermuten wir, dass unter den mehreren Kartons eben auch einer von unsren war.

Fragen:
1.
auf dem Bogen kann ich ankreuzen:
a Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch
b Der mir zur Last gelegte Verstoß wird zugegeben
c Ich äußere micht zu dem Vorwurf wie folgt:

Eine Option d (ich bestreite den Vorwurf) gibt es gar nicht.
Ich würde mich also äußern und wahrheitsentsprechend Schreiben wollen:
"Ich habe noch nie jemals an diesem Containerstandort Pappkartons entsorgt"
Nur wird mir das Ordnungsamt ja wahrscheinlich erstmal nicht glauben. Wie soll ich sowas aber beweisen? Muss nicht das Ordnungsamt im Gegenteil mir beweisen, dass ich es war? Und würde dazu das Adresslabel ausreichen? Wie man an diesem Fall sieht, kann so ein Karton ja von jedem X-beliebigen abgestellt werden.

2.
Oder soll ich direkt auf Herrn A und Frau B verweisen?
(Meine Schwiegermutter und ihr Verlobter sind damit natürlich einverstanden, schließlich waren sie es ja auch. Nur ich würde das natürlich nicht unbedigt machen, wenn nicht nötig)
Wenn ich auf die beiden verweise, folgt sodann die Frage:

3. Herr A hatte ja schon das Bußgeldverfahren wegen seinen abgestellten Kartons. Das war ja alles ein Vorgang. Würde er in dem Fall nochmal bezahlen müssen?

Danke für Eure Hilfe.

PS: Es hat sich wirklich so zugetragen. Ich wohne in Nachbarstadt Z und bei uns wird einmal im Monat der Papiermüll direkt an den Häusern abgeholt. Wir dürfen rausstellen, soviel wir wollen. Warum also sollte ich extra Papiermüll durch die Gegend karren, um ihn beim Besuch der Schwiegermutter dort illegal abzulegen?





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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34049 Beiträge, 17673x hilfreich)

Reicht also allein das Label aus als Beweis? Das nehme ich stark an.
Oder muss das Ordnungsamt noch anderes vorbringen, wenn man die Tat bestreitet? Was denn? Dass die OA-mitarbeiter Sie persönlich gesehen haben? Dann bekäme nie jemand ein solches Bussgeld...
Muss nicht das Ordnungsamt im Gegenteil mir beweisen, dass ich es war? Nein. In letzter Instanz geht es vor Gericht, und da muss "zur Überzeugung des Richters" feststehen, dass Sie es waren. Und es kann immer irgendwie anders gewesen sein - man sollte da nicht allzu hohe Erwartungen haben...
Oder soll ich direkt auf Herrn A und Frau B verweisen? Das könnte erfolgversprechend sein.
Das war ja alles ein Vorgang. Würde er in dem Fall nochmal bezahlen müssen? Wenn es tatsächlich "ein Vorgang" war - nein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1553 Beiträge, 263x hilfreich)

Danke für die Einschätzung, auch wenn ich es sehr bedenklich finde, dass ein Adresslabel allein schon Beweis genug sein soll, dass ich der "Kartonentsorger" bin.

Egal, ich werde die Tat bestreiten, und den Hergang wie geschehen schildern: Der Schwiegervater hatte mehrere Kartons (wie er mir jetzt erzählte, waren die Kartons seinerzeit der Größe nach ineinander geschachtelt) abgestellt und für diese OWI bereits im Dezember ein Bußgeld entrichtet.

Dann kann wohl folgendes Geschehen:
a) man glaubt mir und vergleicht es mit dem damaligen Aktenzeichen. Ich muss kein Bußgeld zahlen und der Schwiegervater auch nicht, da er das schon damals bezahlte.
B) man glaubt mir nicht und erlässt ein Bußgeld. Dem werde ich widersprechen. Was passiert dann? Klage seitens des Amtes? Dem sehe ich absolut gelassen entgegen, da der Schwiegervater mein Entlastungszeuge ist. Er gibt die Tat erneut zu (hatte er ja damals schon) und muss (wahrscheinlich?) nicht für dieselbe Sache erneut Bußgeld zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34049 Beiträge, 17673x hilfreich)

Was passiert dann? Klage seitens des Amtes? So ähnlich. Das Amt teilt mit, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte, und fragt, ob Sie eine gerichtliche Entscheidung wünschen. Wenn ja, geht es vor Gericht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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