Guten Abend,
ich hatte für Heute meine erste Vorladung zum Gericht.
Es war ein Bußgeldverfahren wg. Handy am steuer und Geschwindigkeitsüberschreitung.
Ich wurde in der 30er Zone mit 36 geblitzt und hatte etwas in der Hand was nach einem Handy aussah.
Das Beweisfoto habe ich angefordert. tatsächlich halte ich etwas in der Hand.
Das war aber ein Diktiergerät. (autonom, kein Handy)
Widerspuch gegen den ersten Bussgeldbescheid eingelegt. Geschwindigkeitsüberschreitung zugegeben aber der Handynutzung wiersprochen.
Dann kann eine Stellungsnahme vom Landkreis, dass ich wie es auf dem Foto ersichtlich ist, tpische Handbewegung zum halten des Handys mache und mein Diktiergerät zwischen dem Daumen und Mittelfinger in einer für das Handy typischen Art halte.
Dem habe ich noch mal widersprochen. Und demnächst eine Vorladung zu der Verhandlung bekommen.
tatsächlich habe ich ein Diktiergerät genutzt und zum Abhören am Ohr gehalten.
Die Richterin sah das auch so und meinte, dass eine Handynutzung hier nicht nachzuweisen ist. Verulteilte mich zu einer Geldbuss von 15Euro wg 6km zu schnell. UND
ICH SOLL die Gerichtskosten tragen.
Nun meine Frage, warum?
Die Überschreitung habe ich doch im ersten Widerspruch gleich zugegeben.
Die Verhandlung war eigentlich nur wg. des Handys.... Da wurde ich freigesprochen....
Warum verurteilt mich die richterig wg. zu schnell fahrens, ist es nicht die aufgabe von der Verwaltung???? also Der beschluss geht zurück an die Verwaltung mit dem Freispruch wg. handynutzung und sie stellt mir einen neuen BGbescheid aus.
Auf die Frage, warum ich die Kosten tragen soll? Denn ich wurde wg. der Sache, worum ich beim Gericht war, frei gesprochen, meinte die Richterin "ich weiss es ist blöd, aber ist so"
HAT SIE RECHT MIR DIE KOSTEN AUFZULEGEN?
Bitte um eine Hilfestellung....DANKE
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-- Editiert von Moderator am 21.05.2014 17:30
Bußgeldverfahren wg. Handy ws. Diktiergerät
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?



quote:<hr size=1 noshade>HAT SIE RECHT MIR DIE KOSTEN AUFZULEGEN? <hr size=1 noshade>
Ja.
Das Problem ist, dass es für beide Gesetztesverstöße (Geschwindigkeit und Handy) nur einen(!) Bußgeldbescheid mit einem(!) Bußgeld gibt, welches beide Verstöße abdeckt (§20 OWiG ).
Du hast diesen einen, gemeinsamen Bußgeldbescheid angefochten, hast aber keinen Freispruch erreicht. Folglich trägst du die Gerichtskosten.
§465 StPO regelt die Kostentragungspflicht des Verurteilten.
Es ist zwar schon so, dass bei einer nur teilweisen Verurteilung nur die Kosten getragen werden müssen, die auf die "Tat" entfallen, die auch verurteilt wurde. D.h. der Teil der Gerichtskosten, der auf das Handy entfällt, muss nicht getragen werden, da wegen des Handys ein Freispruch erfolgte.
Jetzt kommt das "Aber": In Bußgeldangelegenheiten sind die Gerichtskosten immer gleich hoch, quasi ein "Festpreis". D.h. es ist egal, ob zwei Verstöße oder ein Verstoß verurteilt werden.
Die Gerichtskosten für "nur Tempoverstoß" und " Tempoverstoß + Handy" sind gleich. D.h. auf das Händy entfallen genau 0€.
Ich sehe wenig Chancen, um die Gerichtskosten herumzukommen.
So hoch sind sie aber nicht.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Na ja - nach dem alten Recht bis April, unter das der Verstoß ja vermutlich fällt, zahlte man 40 Euro für das Handy am Steuer (die Geschwindigkeitsüberschreitung dürfte ja nach § 19(2) OWiG
von dem Bußgeld für das Telefonieren abgedeckt sein). Nun zahlt der TE auch 40 Euro als Gerichtsgebühr plus 7 Euro Zustellgebühren plus die 15 Euro Bußgeld - man kann nicht sagen, das habe sich finanziell gelohnt. Dafür hat er aber einen Punkt gespart...
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So ähnlich müsste es sein.
Leider hat der Fragesteller nicht mitgeteilt, wie hoch das Bußgeld ursprünglich war.
Normalerweise wird, wenn mehrere Verstöße gleichzeitig verwirklicht werden, nur der Betrag des "teuersten" genommen. demzufolge wird der Fragesteller einen Bußgeldbescheid von 40€ plus 28,50€ Gebühren (=68,50€) erhalten haben, zuzüglich 1 Flensburg-Punkt.
Durch das Gerichtsverfahren fallen 40€ Gerichtskosten plus Zustellgebühren an, dafür müssten meines Wissens die 28,50€ Gebühren der Bußgeldstelle wegfallen.
Das Bußgeld wird auf 15€ reduziert, der Flensburg-Punkt fällt weg.
Monetär müsste man sich also bei 40€ + Zustellkosten + 15€ befinden. (Bei den Zustellkosten bin ich mir nicht ganz sicher, ob nur 3,50€ oder mehr anfallen. @muemmel: Wie kommst du auf 7€ ?)
Finanziell müsste es sich also zumindest geringfügig gelohnt haben, trotz der Gerichtskosten.
Was ich mich aber die ganze Zeit frage, ob die Annahme einer Tateinheit im Sinne des §20 OWiG
überhaupt richtig war. Die Zusammenfassung von zwei Verstößen zu einem einheitlichen Bußgeld ist zwar im Regelfall für den Täter günstig, da das einheitliche Bußgeld ja geringer ist als die Summe der Einzelbußgelder. Hier was es aber der Quell des Übels. Man hätte die Bußgeldstelle dazu bringen müssen, für beide Verstöße (Tempo und Handy) getrennte Bußgeldbescheide auszustellen (wegen Tatmehrheit nach §21 OWiG
statt Tateinheit nach §20 OWiG
) und dann hätte man nur den Handyverstoß einer gerichtlichen Klärung zugeführt. Für die Spitzfindigkeiten von Tateinheit und Tatmehrheit hätte man aber wohl einen Anwalt gebraucht, der wiederum Kosten verursacht hätte.
Insgesamt ein durchaus interessanter, nicht alltäglicher Fall. Tante Guhgel liefert zu solchen Konstellationen keine brauchbaren Ergebnisse.
Ich selbst bin mir da auch nicht so ganz sicher, weshalb ich besonders auf meine Signatur verweise (für Faule: alle Angaben ohne Gewähr).
Weitere Meinungen sind willkommen.
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Hallo, und vielen Dank für Eure Antworten.
Ja, ich denke auch, dass es nicht viel Sinn macht, gegen das Urteil anzugehen.
Einen Bußseldbescheid habe ich nie bekommen, lediglich eine Anhörung.
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@muemmel: Wie kommst du auf 7€ ?
Das stand irgendwo im Web: Je 3,50 Euro für die Zustellung der Ladung und des Urteils.
Einen Bußseldbescheid habe ich nie bekommen, lediglich eine Anhörung.
Und wieso steht dann in Ihrem ersten Beitrag Widerspuch gegen den ersten Bussgeldbescheid eingelegt
?
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quote:<hr size=1 noshade>Das stand irgendwo im Web: Je 3,50 Euro für die Zustellung der Ladung und des Urteils. <hr size=1 noshade>
Danke. Ich hatte nur die 3,50€ für die Zustellung des Urteils an den Fragesteller im Kopf und habe die ganze Zeit gerätselt, ob das Urteil evtl. auch noch förmlich an die Bußgeldstelle zugestellt wird, um auf die 7€ zu kommen.
Aber dass die Ladung ja auch förmlich zugestellt wird, hatte ich völlig verpennt. - Man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Danke nochmal.
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