Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage an euch: ich bin 2011 nach Berlin gezogen und habe mich recht zügig dort unter der neuen Adresse umgemeldet. 2015 bin ich eine Hausnummer weitergezogen,ohne mich umgemeldet zu haben. Jetzt erreicht mich ein Bußgeld darüber, dass ich mich zu spät umgemeldet habe. Dabei habe ich mich NIE persönlich umgemeldet. Dürfen die Behörden einen einfach so ummelden? Ohne eignes Wissen oder Tun? Mittlerweile bin ich aus Berlin weggezogen und umgemeldet.
Freue mich auf Antworten :-)
-- Editiert von Moderator am 22.06.2017 15:16
-- Thema wurde verschoben am 22.06.2017 15:16
Bußgeld obwohl nie umgemeldet?!
21. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2017 | 22:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld obwohl nie umgemeldet?!
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. Juni 2017 | 23:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
Zitat:Dürfen die Behörden einen einfach so ummelden?
Ja
Zitat:Ohne eignes Wissen oder Tun?
Ja
Und wenn Du es so weit kommen lässt, dürfen sie sogar noch ein Bußgeld verhängen.
Zitat:Dabei habe ich mich NIE persönlich umgemeldet.
Dann hast Du aber Glück, dass das jetzt erst Dein erstes Bußgeld ist.
#2
Antwort vom 22. Juni 2017 | 00:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatBußgeld obwohl nie umgemeldet?! :
Nö, Bußgeld weil nie umgemeldet...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verwaltungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 22. Juni 2017 | 17:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Du musst dich sogar ummelden,wenn du innerhalb eines Hauses in eine andere Wohnung ziehst.
Wurde mir jedenfalls auf dem Amt so gesagt.
Und das Bußgeld musst du zahlen,weil du dich nicht umgemeldet hast.(Wie oben schon geschrieben. )
LG
#4
Antwort vom 24. Juni 2017 | 12:01
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatDu musst dich sogar ummelden,wenn du innerhalb eines Hauses in eine andere Wohnung ziehst. :
Wurde mir jedenfalls auf dem Amt so gesagt.
Wohin ummelden, wenn gar nicht erfasst wird, ob jemand im DG oder EG links lebt?!
#5
Antwort vom 25. Juni 2017 | 14:22
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Das wird sehr wohl erfasst.Das merkst du spätestens, wenn z.B. eine Wahlbenachrichtigung kommt.Da steht dann immer die genaue Adresse,wie z.B. EG rechts, oder Dachgeschoss links etc.
Man achtet da nur nicht so darauf.
LG
Und jetzt?
Schon
267.993
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten