Bußgeld wegen abgelaufenem PA

16. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
mediasat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld wegen abgelaufenem PA

Ich habe deshalb gerade einen Bußgeldbescheid über ~74 EUR inkl. Gebühren bekommen. Dabei hatte ich die ganze Zeit einen gültigen Reisepass. Der Vorwurf war, daß ich den abgelaufenen PA hätte unverzüglich abgeben müssen. Nur konnte ich das gar nicht, da ich lange Zeit im Ausland gearbeitet hatte. Außerdem wußte ich das auch nicht, habe noch mehrere alte Pässe u. Ausweise zu liegen.
Bisher konnte mir allerdings noch niemand zeigen, wo das steht u. welches Bußgeld für sowas festgelegt ist.
Ist es sinnvoll, dagegen Widerspruch einzulegen oder würde ich die Summe damit nur erhöhen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mediasat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch mal anders gefragt:

In welchem Katalog ist ein Bußgeld festgelegt, wenn man seinen PA nach Ablauf nicht unverzüglich abliefert?

Meinen vorletzten habe ich übrigens auch noch zu liegen...

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#2
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

hm , ich glaube eigentlich nicht das du das Bußgeld erhalten hast weil du im bestiz ungültiger Dokumente warst,sondern viel mehr weil die dort ansässige Behörde nichts von deinem Pass wusste? DU musst im Bestiz EINES gültigen Dokumentes sein dabei ist es egal ob es hierbei um einen Pass oder einen Ausweis handelt . Kann es sein das du diesen Pass im Ausland hast machen lassen, oder in einem anderen Bundesland und den nie vorgelegt hast?

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#3
 Von 
silence07
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 36x hilfreich)

hm , ich glaube eigentlich nicht das du das Bußgeld erhalten hast weil du im Besitz ungültiger Dokumente warst,sondern viel mehr weil die dort ansässige Behörde nichts von deinem Pass wusste? DU musst im Besitz EINES gültigen Dokumentes sein dabei ist es egal ob es sich hierbei um einen Pass oder einen Ausweis handelt . Kann es sein das du diesen Pass im Ausland hast machen lassen, oder in einem anderen Bundesland und den nie vorgelegt hast?

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#4
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Die Gerichtsgebühren betragen laut GKG2004 10% der Geldbuße, mindestens aber 40 Euro, meines Wissens sind aber die Gebühren aus dem Bußgeldbescheid damit erledigt.

-- Editiert von danielB am 06.04.2006 01:34:51

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