Corona Ausgangssperre Verjährung?

26. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Dennishilfe123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona Ausgangssperre Verjährung?

Hallo, Ich war am 28.03.21 in Bayern, nähe München nach der seit 25.03.21 geltenden Ausgangssperre draußen. Mir war nicht bewusst, dass aktuell eine Ausgangssperre herrscht, sonst hätte ich mich mit Sicherheit nicht draußen begeben. Und ja ich weiß, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, trotzdem möchte ich das hier angeben.
Am 02.04.21 habe ich dann einen Anhörungsbogen erhalten und habe mich auch dazu geäußert.
Seit dem habe ich jeden Tag angst, dass dieser Brief mit dem Bußgeldbescheid kommt.
Meine Frage ist: Kann dieses Bußgeldverfahren auch, wie ein Verkehrsdelikt, nach 3 Monaten verjähren?
Und lohnt es sich dagegen Einspruch einzulegen? Ich bin M/16 und Schüler und bin nicht im Ansatz in der Lage die 500 € Strafe zu zahlen.

-- Editiert von Moderator am 26.05.2021 13:53

-- Thema wurde verschoben am 26.05.2021 13:53

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Noch besser: Das Bussgeld kann hier durch Sozialstunden ersetzt werden. Deren Nichtableistung kann den Betroffenen allerdings auch in den Jugendarrest bringen: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__98.html

-- Editiert von muemmel am 26.05.2021 15:48

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Die Verfolgungsverjährung beträgt in diesem Fall 6 Monate ab dem Datum, an dem du den Anhörungsbogen erhalten hast.


Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen