Hallo, Ich war am 28.03.21 in Bayern, nähe München nach der seit 25.03.21 geltenden Ausgangssperre draußen. Mir war nicht bewusst, dass aktuell eine Ausgangssperre herrscht, sonst hätte ich mich mit Sicherheit nicht draußen begeben. Und ja ich weiß, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, trotzdem möchte ich das hier angeben.
Am 02.04.21 habe ich dann einen Anhörungsbogen erhalten und habe mich auch dazu geäußert.
Seit dem habe ich jeden Tag angst, dass dieser Brief mit dem Bußgeldbescheid kommt.
Meine Frage ist: Kann dieses Bußgeldverfahren auch, wie ein Verkehrsdelikt, nach 3 Monaten verjähren?
Und lohnt es sich dagegen Einspruch einzulegen? Ich bin M/16 und Schüler und bin nicht im Ansatz in der Lage die 500 € Strafe zu zahlen.
-- Editiert von Moderator am 26.05.2021 13:53
-- Thema wurde verschoben am 26.05.2021 13:53
Corona Ausgangssperre Verjährung?
26. Mai 2021
Thema abonnieren
Frage vom 26. Mai 2021 | 02:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona Ausgangssperre Verjährung?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 26. Mai 2021 | 13:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Noch besser: Das Bussgeld kann hier durch Sozialstunden ersetzt werden. Deren Nichtableistung kann den Betroffenen allerdings auch in den Jugendarrest bringen: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__98.html
-- Editiert von muemmel am 26.05.2021 15:48
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#3
Antwort vom 5. Juni 2021 | 14:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
ZitatDie Verfolgungsverjährung beträgt in diesem Fall 6 Monate ab dem Datum, an dem du den Anhörungsbogen erhalten hast. :
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
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