Hallo zusammen,
wir haben einen Bußgeldbescheid über 150€ bekommen, einen Anhörungsbogen haben wir nie bekommen. Die im Bescheid behauptete Anhörung vor Ort durch die Polizei, hat nicht stattgefunden.
Der Grund: Meine minderjährige Tochter hat im Mai 2021 an einer verbotenen Veranstaltung innerhalb geschlossener Räume teilgenommen. Der Katalog sieht hier ein Bußgeld von 50 - 200€ vor.
Weil das nun schon über ein Jahr her ist, haben wir Einspruch dagegen eingelegt. Wir gingen davon aus, dass das verjährt ist.
Der Einspruch wurde abgelehnt weil rein theoretisch im Infektionsschutzgesetz ein Bußgeld bis zu 25000€ möglich wäre und die Verjährungsfrist somit 3 Jahre beträgt.
Ist das tatsächlich so, und wieso können dann Bußgelder bzgl. der StVo schon nach 3 Monaten verjähren?
Theoretisch wären doch auch dort immer höhere Bußgelder möglich, oder?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Corona Bußgeldbescheid Verjährung
17. Juni 2022
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Frage vom 17. Juni 2022 | 12:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona Bußgeldbescheid Verjährung
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 17. Juni 2022 | 12:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatDie im Bescheid behauptete Anhörung vor Ort durch die Polizei, hat nicht stattgefunden. :
Wie ist denn der Wortlaut zum Thema "Anhörung vor Ort" in dem Bescheid?
ZitatIst das tatsächlich so, :
Die Verfolgungsverjährung beträgt 3 Jahre wenn im Höchstmaß mehr als 15.000 EUR vorgesehen sind.
Zitatwieso können dann Bußgelder bzgl. der StVo schon nach 3 Monaten verjähren? :
Weil da andere Regeln gelten.
#2
Antwort vom 17. Juni 2022 | 12:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Das ist tatsächlich so, und Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren schneller, weil deren Verjährungsfrist sich nicht nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz richtet, sondern nach dem Straßenverkehrsgesetz, und darin sind die 3 Monate halt festgeschrieben (§ 26(3)).
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#3
Antwort vom 17. Juni 2022 | 13:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Verfolgungsverjährung beträgt 3 Jahre wenn im Höchstmaß mehr als 15.000 EUR vorgesehen sind. :
Ist denn die Höchstgrenze in diesem Fall nicht 200€, so wie im Bußgeldkatalog angegeben?
#4
Antwort vom 17. Juni 2022 | 13:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie ist denn der Wortlaut zum Thema "Anhörung vor Ort" in dem Bescheid? :
Die Anhörung sowie die Belehrung fanden vor Ort durch die Polizei statt
#5
Antwort vom 17. Juni 2022 | 13:39
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Ist denn die Höchstgrenze in diesem Fall nicht 200€, so wie im Bußgeldkatalog angegeben? Nein - hat man Ihnen doch schon mitgeteilt.
#6
Antwort vom 17. Juni 2022 | 13:47
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatDie Anhörung sowie die Belehrung fanden vor Ort durch die Polizei statt :
Das Gegenteil wird man nicht beweisen können, zumal das 2 Sätze sind die üblicherweise kombiniert werden und in der Regel nicht vergessen werden.
Da es in dem Falle aber egal ist, muss man sich darüber keine weiteren Gedanken machen.
#7
Antwort vom 17. Juni 2022 | 14:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32824 Beiträge, 17248x hilfreich)
Da die Tochter zur Tatzeit minderjährig war, folgender Hinweis: Bei Nichtzahlung erfolgt mit einiger Wahrscheinlichkeit die Umwandlung in Sozialstunden durch den Jugendrichter: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__98.html
-- Editiert von muemmel am 17.06.2022 14:27
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