Corona Bußgeldbescheid Verjährung

17. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Pagaban
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona Bußgeldbescheid Verjährung

Hallo zusammen,

wir haben einen Bußgeldbescheid über 150€ bekommen, einen Anhörungsbogen haben wir nie bekommen. Die im Bescheid behauptete Anhörung vor Ort durch die Polizei, hat nicht stattgefunden.
Der Grund: Meine minderjährige Tochter hat im Mai 2021 an einer verbotenen Veranstaltung innerhalb geschlossener Räume teilgenommen. Der Katalog sieht hier ein Bußgeld von 50 - 200€ vor.
Weil das nun schon über ein Jahr her ist, haben wir Einspruch dagegen eingelegt. Wir gingen davon aus, dass das verjährt ist.
Der Einspruch wurde abgelehnt weil rein theoretisch im Infektionsschutzgesetz ein Bußgeld bis zu 25000€ möglich wäre und die Verjährungsfrist somit 3 Jahre beträgt.

Ist das tatsächlich so, und wieso können dann Bußgelder bzgl. der StVo schon nach 3 Monaten verjähren?
Theoretisch wären doch auch dort immer höhere Bußgelder möglich, oder?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Pagaban):
Die im Bescheid behauptete Anhörung vor Ort durch die Polizei, hat nicht stattgefunden.

Wie ist denn der Wortlaut zum Thema "Anhörung vor Ort" in dem Bescheid?



Zitat (von Pagaban):
Ist das tatsächlich so,

Die Verfolgungs­verjährung beträgt 3 Jahre wenn im Höchst­maß mehr als 15.000 EUR vorgesehen sind.



Zitat (von Pagaban):
wieso können dann Bußgelder bzgl. der StVo schon nach 3 Monaten verjähren?

Weil da andere Regeln gelten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Das ist tatsächlich so, und Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren schneller, weil deren Verjährungsfrist sich nicht nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz richtet, sondern nach dem Straßenverkehrsgesetz, und darin sind die 3 Monate halt festgeschrieben (§ 26(3)).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Pagaban
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Verfolgungs­verjährung beträgt 3 Jahre wenn im Höchst­maß mehr als 15.000 EUR vorgesehen sind.


Ist denn die Höchstgrenze in diesem Fall nicht 200€, so wie im Bußgeldkatalog angegeben?

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#4
 Von 
Pagaban
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie ist denn der Wortlaut zum Thema "Anhörung vor Ort" in dem Bescheid?

Die Anhörung sowie die Belehrung fanden vor Ort durch die Polizei statt

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Ist denn die Höchstgrenze in diesem Fall nicht 200€, so wie im Bußgeldkatalog angegeben? Nein - hat man Ihnen doch schon mitgeteilt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Pagaban):
Die Anhörung sowie die Belehrung fanden vor Ort durch die Polizei statt

Das Gegenteil wird man nicht beweisen können, zumal das 2 Sätze sind die üblicherweise kombiniert werden und in der Regel nicht vergessen werden.

Da es in dem Falle aber egal ist, muss man sich darüber keine weiteren Gedanken machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Da die Tochter zur Tatzeit minderjährig war, folgender Hinweis: Bei Nichtzahlung erfolgt mit einiger Wahrscheinlichkeit die Umwandlung in Sozialstunden durch den Jugendrichter: https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__98.html

-- Editiert von muemmel am 17.06.2022 14:27

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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