Corona: Ohne Maske vorgefunden, 731 Tage später kommt Bußgeldbescheid - verjährt?

4. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Damenrad
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Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona: Ohne Maske vorgefunden, 731 Tage später kommt Bußgeldbescheid - verjährt?

Vorgeworfene Ordnungswidrigkeit: "Verstoß gegen die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona Schutzverordnung - CoronaSchVO)"

Hallo zusammen,

ich wurde vor etwas über 2 Jahren in einer bekannten NRW Stadt ohne Maske vorgefunden, also wurde nach 5 Sekunden in einem öffentlichen Gebäude von einer kleinen grünen, bewaffneten Truppe gesehen.

Nun ist exakt 24 Monate PLUS 1 Tag später ein gelber Brief (Förmliche Zustellung) bei mir zugestellt worden. Datum des Schreibens ist 24 Monate MINUS 1 Tag ... sprich zwei Tage bis zur Zustellung.

Habe gelesen, dass diese Corona Geschichten nach 2 Jahren verjähren... wozu ich aber nichts Sinnvolles finden konnte: Was zählt, das Datum der Zustellung (so hätte ich gedacht) oder das Datum, an dem das Schreiben aufgesetzt/versendet wurde?

War im Übrigen nur zu Besuch in dieser Stadt und lebe in einem anderen Bundesland, habe gehört in Bayern hat man sogar diese Bußgelder zurück überwiesen bekommen... und ich soll jetzt 2 Jahre später hier knapp 200€ zahlen... das ist schon echt mies.

Würde mich sehr über die Antwort dazu freuen und evtl. eine Empfehlung, wie damit am geschicktesten umgehe. VIelen Dank!

-- Editiert von User am 4. Mai 2023 17:21

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6 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Habe gelesen, dass diese Corona Geschichten nach 2 Jahren verjähren... Was falsch ist - sie verjähren nach 3 Jahren.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Damenrad
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was falsch ist - sie verjähren nach 3 Jahren.


Woher hast du diese Info? Hier wurde von der Stadt etwas veröffentlicht da heißt es zwei Jahre: Alle weiteren vom Ordnungsdienst dokumentierten und übermittelten Verstöße befinden sich in Bearbeitung bei der Bußgeldstelle beziehungsweise in Bearbeitung bei den Fachabteilungen des Ordnungsamtes. Diese werden im Rahmen der personellen Kapazitäten abgearbeitet. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre.

Zu "drei" Jahre finde ich im Internet garnichts?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Das ergibt sich aus § 73(2) des Infektionsschutzgesetzes i. V. mit § 31(2) Nr. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Was zählt, das Datum der Zustellung (so hätte ich gedacht) oder das Datum, an dem das Schreiben aufgesetzt/versendet wurde? Übrigens unterbricht der Erlass des Bussgeldbescheides die Verjährung (§ 33(1) Nr. 9 OWiG), so dass diese dann neu beginnt. Selbst bei 2jähriger Verjährungsfrist wäre also nichts zu machen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Damenrad
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Übrigens unterbricht der Erlass des Bussgeldbescheides die Verjährung (§ 33(1) Nr. 9 OWiG), so dass diese dann neu beginnt. Selbst bei 2jähriger Verjährungsfrist wäre also nichts zu machen.


Also willst du mir echt sagen, dass weil konkret das Maske tragen hier auf die 25000 EUR fällt? § 73 (2) "Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1a Nummer 7a bis 7d, 8, 9b, 11a, 17a und 21 mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 25000 Euro geahndet werden." Und solche Fälle (Hier steht auch 2 Jahre) die sogar teurer sind vom Bußgeld, dann da nicht reinzählen? Obwohl die wahrscheinlich sogar nicht mal eine Maske getragen haben?

Wie verrückt ist das denn! Kannst du mir sagen wie ich die Zahlung denn zumindest maximal aufschieben kann, ohne das zusätzlich Kosten entstehen?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Also willst du mir echt sagen, dass weil konkret das Maske tragen hier auf die 25000 EUR fällt? So ist es.
Kannst du mir sagen wie ich die Zahlung denn zumindest maximal aufschieben kann, ohne das zusätzlich Kosten entstehen? Man kann Ratenzahlung beantragen - das Einkommen sollte dann aber auch entsprechend niedrig sein. Und natürlich kann man Einspruch einlegen - der kostet allerdings extra, wenn die Sache vor Gericht geht. Insofern kann das durchaus zusätzliche Kosten verursachen - manchmal wird man aber auch darauf hingewiesen, so dass man den Einspruch zurückziehen kann, bevor die Akten dem Gericht übersandt werden.

-- Editiert von User am 4. Mai 2023 18:52

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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