Doppeltes Bußgeld möglich?

6. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Doppeltes Bußgeld möglich?

2 Eheleute sind gemeinsame Eigentümer eines Einfamilienhauses. Nachdem sie die Schornsteinfegerarbeiten zu spät haben durchführen lassen, erhalten sie beide einen Bußgeldbescheid.

Kann die Ordnungsbehörde wegen einer nur einmal begangenen Ordnungswidrigkeit zwei mal ein Bußgeld verhängen? Was wäre, wenn es sich bei den Eigentümern des Hauses um eine Erbengemeinschaft von z. B. 5 oder 10 Personen handeln würde? Würde das Bußgeld dann geteilt werden oder gegen alle gleichermaßen verhängt werden? Welchen Ermessensspielraum hätte die jeweilige Bußgeldstelle?

Wenn es möglich sein sollte, zwei (oder mehrere) Bußgelder für eine Ordnungswidrigkeit zu verhängen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage wäre das möglich und wie müsste aus dem Bußgeldbescheid in diesem Fall hervorgehen, dass nicht nur das Bußgeld aus einem der (abgesehen vom Empfänger) identischen Bescheide zu zahlen ist, sondern es weitere "Schuldner" gibt?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.615 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen