2 Eheleute sind gemeinsame Eigentümer eines Einfamilienhauses. Nachdem sie die Schornsteinfegerarbeiten zu spät haben durchführen lassen, erhalten sie beide einen Bußgeldbescheid.
Kann die Ordnungsbehörde wegen einer nur einmal begangenen Ordnungswidrigkeit zwei mal ein Bußgeld verhängen? Was wäre, wenn es sich bei den Eigentümern des Hauses um eine Erbengemeinschaft von z. B. 5 oder 10 Personen handeln würde? Würde das Bußgeld dann geteilt werden oder gegen alle gleichermaßen verhängt werden? Welchen Ermessensspielraum hätte die jeweilige Bußgeldstelle?
Wenn es möglich sein sollte, zwei (oder mehrere) Bußgelder für eine Ordnungswidrigkeit zu verhängen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage wäre das möglich und wie müsste aus dem Bußgeldbescheid in diesem Fall hervorgehen, dass nicht nur das Bußgeld aus einem der (abgesehen vom Empfänger) identischen Bescheide zu zahlen ist, sondern es weitere "Schuldner" gibt?
Doppeltes Bußgeld möglich?
6. Oktober 2016
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Frage vom 6. Oktober 2016 | 16:59
Von
Status: Lehrling (1016 Beiträge, 583x hilfreich)
Doppeltes Bußgeld möglich?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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