Drohende (Zwangs) Abordnung öffentlicher Dienst

15. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.06.2019 21:55:20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohende (Zwangs) Abordnung öffentlicher Dienst

Hallo,


ich soll gegen meinen Willen an ein anderes Gericht abgeordnet werden. Habe dazu ein Schreiben meines jetzigen Arbeitgebers erhalten und habe 10 Tage Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Vorgeschichte Kurzfassung: Er hat mir einen Aufhebungsvertrag nach längerer Krankheit angeboten, ich habe abgelehnt, Mobbing, Klage vorm Arbeitsgericht, Mediation vor dem Arbeitsgericht und ich arbeite bis heute weiter dort und jetzt kommt das mit der Abordnung. Er hat mich während des Gerichtsverfahrens bereits versucht an das Gericht abzuordnen wo ich jetzt hin soll. Das konnte ich damals abwenden als ich dem dortigen Geschäftsleiter gesagt habe, dass ich mich dort nicht wohl fühle hin abgeordnet zu werden und jetzt versuchen sie es erneut. Es wird in dem Schreiben meines Arbeitgebers unter anderem gesagt, ich würde mit meinem Verhalten anecken und wäre provokant, er denke, es hinge mit der Gerichtsumgebung ab und wolle mir wo anders nochmal eine Möglichkeit außer des jetzigen Hauses geben. Das stimmt jedoch nicht, überlege, meine Kolleginnen zusammenzutrommeln mit dem Personalrat und dann sollen die mal was dazu sagen, wie sie es empfinden. Ich habe bereits mit meinen direkten Kolleginnen gesprochen und diese wollen mich ausnahmslos da behalten. Es liegen aber halt Probleme mit der Leitung vor.. Ich möchte aber gerne da bleiben und fühle mich wohl. Es macht mich krank, dass ich jetzt Zwangsabgeordnet werden soll. Ich habe Angst

Was kann ich tun. Jemand einen Tipp, eine Idee? Ich bin verzweifelt.

-- Editiert von Sia23 am 15.06.2019 18:25

-- Editiert von Sia23 am 15.06.2019 18:26

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Sia23):
Es macht mich krank, dass ich jetzt Zwangsabgeordnet werden soll.
Dein Dienstherr hat vor, dich per Abordnung *loszuwerden*. Das ist keine Zwangsabordnung, sondern eine beabsichtigte Abordnung.
Mit dem Aufhebungsvertrag hat es ja nicht geklappt.
Du wirst vorher angehört. Alles, was du zu sagen hast, kannst du in die Stellungnahme einbringen.

Du wirst doch wohl nicht (editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!), Kollegen zusammenzutrommeln.
Natürlich kannst du zum Personalrat gehen.
Dein Geschäftsleiter hat sich garantiert auch schon rückversichert, wie er dich loskriegt.

Dich macht es krank und verzweifelt?

-- Editiert von Moderator am 21.06.2019 13:44

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Sache ist doch ganz einfach. Es gibt einen Tarifvertrag. Da ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Umsetzung erfolgen kann. Da mal nachschauen.

Und ich hoffe in Deinem Interesse, dass Du die Kollengen in Deiner und ihrer Freizeit zusammengetrommelt hast.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich fürchte, wenn Sie die "Trommelaktion" durchziehen, dann werden Sie leider feststellen, dass die meisten Menschen an sogenannter "selektive Amnesie" leiden. Die werden sich an nichts erinnern, was gegen den Chef geht und wahrscheinlich auch nicht Farbe bekennen.

Viel Glück dennoch!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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