Hi, ich hab da ein Problem:
Mein Mietvertrag endet 2 Wochen bevor der neue Mietvertrag (in einem anderen Bundesland) startet.
Nun bin ich offiziell ja zwei Wochen in dieser Zeit ohne richtige Meldeadresse.
Ich penne in der Zeit beim Vater meines Freundes, er hat Platz im Haus.
Wie gehe ich am Besten vor ohne Schwierigkeiten zu bekommen? Interessieren die zwei Wochen niemanden? Es bekommt eh niemand mit?
Das ganze auch vor dem Hintergrund das ich ALG1 beziehe und mich ja beim jeweiligen Arbeitsamt melden muss.
Ich danke euch!
Durch Umzug 2 Wochen ohne festen Wohnsitz - wie verhalten?
4. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2017 | 14:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Durch Umzug 2 Wochen ohne festen Wohnsitz - wie verhalten?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2017 | 16:59
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Frag beim Meldeamt deines jetzigen oder zukünftigen Wohnortes nach und informiere dann die Arbeitsagentur.
#2
Antwort vom 5. Januar 2017 | 10:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hmm, aber eine wirkliche Regelung dazu gibts nicht?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verwaltungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Januar 2017 | 13:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Hmm, aber eine wirkliche Regelung dazu gibts nicht? Klar gibt es die - in den 2 Wochen ist die Wohnung des Vaters des Freundes Ihr Wohnsitz. Also müssen Sie sich dann dort anmelden und danach in der neuen Wohnung (die Abmeldung wurde m. W. abgeschafft bzw. wird bei der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes miterledigt).
-- Editiert von muemmel am 05.01.2017 13:12
#4
Antwort vom 6. Januar 2017 | 09:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16836x hilfreich)
Zitat:Klar gibt es die - in den 2 Wochen ist die Wohnung des Vaters des Freundes Ihr Wohnsitz. Also müssen Sie sich dann dort anmelden und danach in der neuen Wohnung
Einen Wohnsitz, den man nur für 2 Wochen inne hat, muss man nicht anmelden. Melderechtlich kann man sich also beim Einzug in die neue Wohnung direkt dort anmelden und muss sich nicht zwischendurch an der Adresse des Vaters anmelden.
Für den ALG1-Bezug kommt es jedoch auch nicht so genau darauf an, ob man seine melderechtlichen Pflichten erfüllt hat, sondern dass man postalisch erreichbar ist. Dort sollte man dann schon mitteilen, dass man in den zwei Wochen beim Vater wohnt.
#5
Antwort vom 7. Januar 2017 | 01:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, danke dir, euch beiden für eure Antworten!
Und jetzt?
Schon
268.076
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
Top Verwaltungsrecht Themen
-
7 Antworten