Durch Umzug 2 Wochen ohne festen Wohnsitz - wie verhalten?

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ulla67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Durch Umzug 2 Wochen ohne festen Wohnsitz - wie verhalten?

Hi, ich hab da ein Problem:

Mein Mietvertrag endet 2 Wochen bevor der neue Mietvertrag (in einem anderen Bundesland) startet.
Nun bin ich offiziell ja zwei Wochen in dieser Zeit ohne richtige Meldeadresse.
Ich penne in der Zeit beim Vater meines Freundes, er hat Platz im Haus.
Wie gehe ich am Besten vor ohne Schwierigkeiten zu bekommen? Interessieren die zwei Wochen niemanden? Es bekommt eh niemand mit?
Das ganze auch vor dem Hintergrund das ich ALG1 beziehe und mich ja beim jeweiligen Arbeitsamt melden muss.

Ich danke euch!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Frag beim Meldeamt deines jetzigen oder zukünftigen Wohnortes nach und informiere dann die Arbeitsagentur.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ulla67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, aber eine wirkliche Regelung dazu gibts nicht?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hmm, aber eine wirkliche Regelung dazu gibts nicht? Klar gibt es die - in den 2 Wochen ist die Wohnung des Vaters des Freundes Ihr Wohnsitz. Also müssen Sie sich dann dort anmelden und danach in der neuen Wohnung (die Abmeldung wurde m. W. abgeschafft bzw. wird bei der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes miterledigt).

-- Editiert von muemmel am 05.01.2017 13:12

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Klar gibt es die - in den 2 Wochen ist die Wohnung des Vaters des Freundes Ihr Wohnsitz. Also müssen Sie sich dann dort anmelden und danach in der neuen Wohnung


Einen Wohnsitz, den man nur für 2 Wochen inne hat, muss man nicht anmelden. Melderechtlich kann man sich also beim Einzug in die neue Wohnung direkt dort anmelden und muss sich nicht zwischendurch an der Adresse des Vaters anmelden.

Für den ALG1-Bezug kommt es jedoch auch nicht so genau darauf an, ob man seine melderechtlichen Pflichten erfüllt hat, sondern dass man postalisch erreichbar ist. Dort sollte man dann schon mitteilen, dass man in den zwei Wochen beim Vater wohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ulla67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke dir, euch beiden für eure Antworten!

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