Einwohnermeldeamt

12. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
lakka69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einwohnermeldeamt

Ich lebe im europ. Ausland, bin Deutscher und arbeite in Deutschland und bin, aus mehreren Gründen, auch in Deutschland gemeldet.
Nun hat jemand die Gemeinde darüber informiert, dass ich eigendlich im Ausland lebe und man hat mich "von Amtswegen" dort wo ich gemeldet bin rückwirkend abgemeldet.

Was nun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Melderechtlich spielt der gewöhnliche Aufenthalt eine Rolle.
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er unter Umständen lebt, die vermuten lassen, dass er sich dort nicht nur gelegentlich aufhält.
Du musst dort gemeldet sein, wo Du Dich überwiegend aufhältst.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn Du z.B. aus beruflichen Gründen während der Woche in einer Wohnung im Ausland bist, am Wochenende dann aber zu Deiner Familie an den Familienwohnort zurückkehrst.

Die Behörde sollte Dich nicht "umgehend" von Amts wegen abmelden, sondern bevor sie das tut, Dich anhören.
Du kannst jetzt Widerspruch erheben, so Du noch in der Widerspruchsfrist bist, siehe Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens. Die Frist beginnt mit Zugang des Bescheides und dauert einen Monat.


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"Lukas 7,23"

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#2
 Von 
lakka69
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

dieses Anhörungsschreiben ist mir angeblich zugesandt worden und zurückgekommen. Ich nicht wann es abgeschickt wurde und kann deshalb auch nicht sagen ob ich noch in der Widerspruchsfrist bin.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Ob Du in der Widerspruchsfrist bist, kannst Du aus dem Bescheid ermitteln.
Fehlt dort die Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr.

In Deinem eigenen Interesse rate ich Dir, Dich schnell um die Sache zu kümmern.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

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