Hallo,
ich habe einige dringende Fragen bezüglich der Enteignungsentscheidung (zugunsten Privater) im Fall der Airbus GmbH in Hamburg:
1) Wie ist die aktuelle Rechtslage? Im Internet findet man nur widersprüchliche Informationen. Ist die Enteignung gebilligt oder abgelehnt worden?
2) Handelt es sich dabei um eine Legal- oder Administrativenteignung?
3) Welches Gesetz ist die Anspruchs-/Ermächtigungsgrundlage von Airbus? Habe nur § 8 Abs 1 LuftVG gefunden. Was genau ist eine Planfeststellung?
Vielen Dank für die Antworten,
Michael Michaelis
Enteignung Airbus Hamburg
4. Januar 2006
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Frage vom 4. Januar 2006 | 11:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Enteignung Airbus Hamburg
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2006 | 05:35
Von
Status: Bachelor (3291 Beiträge, 410x hilfreich)
Schauen Sie doch einfach im Internet unter
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/
nach was Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht in diesen Sachen entschieden haben. Es könnte auch beim Bundesverwaltungsgericht und zumindest soweit es um vorläufigen Rechtsschutz geht (dann ist Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des OVG zulässig) beim Bundesverfassungsgericht weitere Entscheidungen in Sachen Airbus geben.
Und jetzt?
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