Ersatzprüfung Note Annahmezwang?

15. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
2015recht123456
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
Ersatzprüfung Note Annahmezwang?

Hi, brauche dringend einen Rat.

ich war richtig krank und habe mich doch noch in die mündliche Abiturprüfung geschleppt. Dort glänzte ich dann nicht wie es mir lieb wäre und lasse mich nachträglich krank schreiben.

Es ist alles legitim und die Schule lässt sich darauf ein. Man vereinbart für mich einen Ersatzprüfungstermin bei der Landesschulbehörde, da schon Sommerferien sind und bei uns keiner mehr unterrichtet. Oder man verlegt die Ersatzprüfung vielleicht ins nächste Schuljahr.

Das ist gefährlich. Erstens trifft man bei der LSB auf einen völlig unbekannten Prüfer und es ist wenig wahrscheinlich, dass seine Erwartungen mit den Themen des Schullehrplanes ganz übereinstimmen. Zweitens ist man nach den Sommerferien etwas außer Übung.

Die Überlegung ist daher, ob in diesem Fall die schlechtere Note immer verworfen werden kann, auch wenn sie sich aus der späteren Prüfung ergibt? Formal ist es je keine Nachprüfung.

Viele Grüße!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Sicherlich nicht. Sonst könnte man sich auf die Tour ja immer 2 Versuche erschwindeln.

Formal gesehen hat die erste Prüfung wegen Krankheit nicht stattgefunden.

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