Erschleichung von Fördermitteln durch Stadt und Schule?

6. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fragender76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erschleichung von Fördermitteln durch Stadt und Schule?

Hallo, folgender theoretischer Sachverhalt:

Eine Stadt und eine Schule erhalten seit Jahren Zuschüsse vom Land, weil diese eine Ganztagsschule anbieten. Die Schule erhält zusätzliche Lehrerstunden, die Stadt Betreuungsgeld für die Schulkinder. Das Problem ist nur, weder Stadt noch Schule haben diese Ganztagsschule jemals realisiert. Es werden hier also bereits seit Jahren Fördermittel eingestrichen, obwohl es gar keinen Grund dafür gibt. Hinzu kommt noch, dass die Schule diese zusätzlichen Lehrerstunden nie umgesetzt hat und die Stadt für eine bereits existierende Kinderbetreuung (losgelöst von der Ganztagsschule) doppelt kassiert - einmal vom Land und noch einmal zusätzlich von den Eltern, obwohl lt. Land die Eltern für die Kinderbetreuung kostenfrei zu halten sind.

Jetzt fliegt plötzlich der Schwindel auf und die Reaktion des Landes ist lediglich, Stadt und Schule zu ermahnen schnellstmöglich die Ganztagsschule umzusetzen.

Jetzt meine Frage:

1. Haben sich die Beteiligten hier nicht des Betruges schuldig gemacht?
2. Reicht es tatsächlich aus, dass das Land jetzt lediglich anmahnt endlich die Ganztagsschule umzusetzen, obwohl zu unrecht über Jahre hinweg Fördergelder eingestrichen wurden?
3. Muss es hier nicht zu einer Ermittlung seitens der Strafbehörden kommen?

Danke für hilfreiche Antworten.

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen