Exmatrikulation bei Wechsel der Hochschule

23. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
hilfehilfe12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Exmatrikulation bei Wechsel der Hochschule

Hallo,

ich habe momentan folgendes Problem:

Ich habe vor kurzem zum dritten mal Wirtschaftsmathematik (BWL Studium) geschrieben. Leider habe ich die Vermutung das ich zum dritten mal durchgefallen bin jedoch habe ich nicht das Ergebnis dieser Prüfung wieder bekommen.

Ich bin heute zu einer anderen FH gegangen und habe beantragt das ich die FH wechseln möchte. Ich würde dort direkt dort weitermachen wo ich in meiner jetzigen FH aufhören würde ( im 4ten Semester direkt einsteigen). Die Mitarbeiterin der neuen FH meinte die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß das ich dort angenommen werden würde.

Nun möchte ich wissen: Wenn die neue FH mich annehmen würde, könnte ich dann immer noch aufgrund der 'voraussichtlich' durchgefallenen Prüfung Exmatrikuliert werden ? Wenn ich mich direkt von der alten FH Exmatrikulieren würde bevor ich das Ergebnis der Mathe Prüfung erhalten habe, wird mir diese dann immer noch angerechnet ( unsere FH braucht sehr lange bis sie die Noten herausgeben ).

-----------------
""

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Wenn die neue FH mich annehmen würde, könnte ich dann immer noch aufgrund der 'voraussichtlich' durchgefallenen Prüfung Exmatrikuliert werden ?

Theoretisch schon. Nach dem dritten Fehlversuch verlieren Sie entgültig den Prüfungsanspruch für das Fach Wirtschaftsmathematik an der FH A. Dazu müssen bei der Einschreibung an FH B aller Wahrscheinlichkeit nach Angaben gemacht werden und die werden auch eine Bescheinigung von der alten FH haben wollen, dass keine Prüfung entgültig gescheitert oder noch offen ist. Dann ist womöglich das Studium auch an FH verwehrt.
Anders ist es aber, wenn WM an der neuen FH nicht im Studienplan enthalten oder mit gänzlich anderen Inhalten versehen ist. Darüber entscheidet meines Wissens der Prüfungsausschuss an der neuen FH, in der Regel können die von sowas aus Erfahrung berichten. Ich befürchte allerdings, dass BWL-WM an FH A sehr ähnlich wie BWL-WM an FH B sein sollte. Dann lässt sich das Studium nicht fortsetzen.

Sie sollten sich also an die Fachstudienberatung an der neuen FH wenden. Die können die Fragen mit Sicherheit beantworten und auch sagen, welche Unterlagen dazu von der alten FH noch gebraucht werden. Sie sollten da mit offenen Karten spielen. Sehr wahrscheinlich erfahren die sowieso vom dritten Versuch an der alten FH. Und wenn dann plötzlich doch die Exmatrikulation kommt, stehen die blöd da.

quote:
von der alten FH Exmatrikulieren würde bevor ich das Ergebnis der Mathe Prüfung erhalten habe

Das kann so meiner Meinung nach funktionieren. Schon allein weil die meines Wissens auch nach offenen Prüfungsanmeldungen fragen. Es kommt nur auf die abgelegten Prüfungen an, nicht auf die schon erhaltenen Ergebnisse. So clever wären auch viele vor Ihnen schon gewsen.
Ich würde mich an der alten FH schlau machen, ob es eine mündliche Prüfung oder einen Gnadenversuch bei Härtefällen gibt. Die Zwangsexmatrikulation sollten Sie dringend verhindern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hilfehilfe12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also heißt das wenn ich mich jetzt Exmatrikulieren lassen würde bevor ich das Ergebnis von WM bekommen habe, dass dieser dritte geschriebene Versuch mir nicht angerechnet wird ???

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Also heißt das wenn ich mich jetzt Exmatrikulieren lassen würde bevor ich das Ergebnis von WM bekommen habe, dass dieser dritte geschriebene Versuch mir nicht angerechnet wird ???


Nein, genau das bedeutet es nicht. Das gteht bei genauem Lesen auch aus meinem obigen Beitrag hervor. Glauben Sie wirklich, dass vor Ihnen noch nie jemand auf diese glorreiche Idee gekommen ist?
Und nächstes Jahr schreiben Sie sich dann wieder an dieser FH ein und versuchen ein drittes mal Ihr Glück. Dann können Sie sich bei schlechtem Gefühl nach der Prüfung wieder exmatrikulieren und ein Semester nochmals den dritten Versuch probieren. Das geht solange gut, wie Sie zum Zeitpunkt der Notenvergabe nur nicht eingeschrieben sind. Hatten Sie sich das so vorgestellt?
Die FH-Verwaltung ist nicht ganz so dumm.

Klartext:
Teilen Sie den Menschen bei der neuen FH mit, dass Sie bereits einen dritten Versuch geschrieben haben und en negatives Ergebnis befürchten. Dabei legen Sie denen am besten einen Auszug aus der Prüfungsordnung oder sowas vor, aus dem hervorgeht, was der Inhalt von Wirtschaftmathematik an der alten FH war. Wenn die sagen, dass das in Ordnung ist, schreiben Sie sich an der neuen FH ein. Ansonsten stehen Sie bald ohne Studienplatz da.

Insoweit korrigiere ich einen Schreibfehler:
Das kann so meiner Meinung nach [color=red]nicht [/color] funktionieren.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.814 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen