Falsche Stufenfestsetzung durch Behörde

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.06.2018 12:23:44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Stufenfestsetzung durch Behörde

Hallo liebe Community,

ich bräuchte mal eine fachliche Einschätzung meiner Lage.

Zu mir: Ich bin Beamter des Landes NRW und habe meine Ausbildung im Jahr 2016 abgeschlossen. Zuvor habe ich eine Ausbildung beim Zoll (Beamter im gehobenen Dienst) gemacht und anschließend zwei Monate dort gearbeitet.

Nun zu meinem Problem: In NRW gilt seit meinem Jahrgang bei der Festsetzung der Besoldungsstufe nicht mehr das Lebensalter, sondern die "Erfahrung". Vorherige Tätigkeiten im öffentlichen Dienst können dabei jedoch angerechnet werden (§§ 29 ff LBesG NRW).

Die zuständige Direktion meiner jetzigen Behörde hatte 2016 die komplette Dienstzeit beim Zoll angerechnet und mich der Stufe 3 zugeordnet (anstatt 2 bei Berufsanfängern). Bei einer Überprüfung im November 2017 stellte sich heraus, dass dies fälschlicherweise erfolgte und nur die zwei Monate als "fertiger" Beamter hätten berücksichtigt werden dürfen. Dadurch kam es bis heute zu Überzahlungen in Höhe von ca. 1500€.

Die falsche Zuordnung und die damit nun einhergehende Anpassung akzeptiere ich. Verwaltungsrechtlich sehe ich aber § 48 II VwVfG einschlägig und würde nur die Rücknahme für die Zukunft hinnehmen. Ich habe hierauf in meiner Anhörung auch verwiesen und auf mein Vetrauen und damit einhergehden Verbrauch des Betrags gepocht.
Ich bin im Besoldungsrecht nur Laie und habe dem zuständigen Sachbearbeiter vertraut, dass er meine vorherige Dienstzeit rechtssicher berücksichtigt. Bis zum heutigen Zeitpunkt habe ich mich kaum mit dem Besoldungsrecht auseinder gesetzt / auseinander setzen müssen, wie wohl auch die meisten Kollegn.

Nun kam der Rücknahme-VA, in dem nur auf meine meine Treue- / und Wohlverhaltenspflicht verwiesen wurde und dass ich mich mit dem Besoldungsrecht umfassend hätte beschäftigen müssen.

Wenn selbst die fachlich zuständige Stelle das Besoldungsrecht falsch ausgelegt hat, kann es dann von mir verlangt werden, dass ich die Erfahrungsstufe richtig herauslese?

Habe ich eine reelle Chance, aus der Sache herauszukommen, oder komme ich um die Rückzahlung nicht herum?


Liebe Grüße

Niklas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Hallo Niklas,

falls hier nicht noch eine Meinung dazu kommt würde ich Dir raten es mal im Forum auf oeffentlicher-dienst.info zu versuchen.
Da tummeln sich einige, die sich wirklich gut in dieser Materie auskennen.

PS: Falls ich mit der Nennung des anderen Forums gegen eine hiesige Forenregel verstoßen haben sollte -> Admin, bitte löschen und mea culpa...

0x Hilfreiche Antwort

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