Feststellungsklage selbst einreichen

17. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)
Feststellungsklage selbst einreichen

Guten Abend,
in einem von einem anderen Gläubiger (Krankenkasse) eröffneten Insolvenzverfahren (von dem ich irgendwie erfuhr), habe auch ich meine erheblichen Forderungen (Darlehen die nicht beglichen werden) angemeldet. Die Darlehen (es sind 5) wurden anhand je eines von beiden Seiten unterschriebenen "privaten" Darlehensvertrag gewährt. Das Geld wurde überwiesen (es gibt alle Kontoasuzüge die dies beweisen). Ich besitze also keinen "TITEL". Ich habe alle verlangten Unterlagen (Verträge, Kündigung der Verträge, Kontoauszüge) beim Insolvenzgericht eingereicht und nun die Antwort erhalten, dass die Darlehen "v. Insolvenzverwalterin bestritten" werden. Es wird mir geraten eine KLAGE AUF FESTSTELLUNG DER FORDERUNG zu erheben.
Kann ich eine solche Klage (beim Verwaltungsgericht) selbst einreichen (unabhängig von der Geldsumme die die Forderung darstellt), also ohne einen Anwalt beauftragen zu müssen? Müsste mir das Verwaltungsgericht auf eine solche Frage antworten?
Es wird auch von einer gütigen Einigung geschrieben. Wie könnte ich so eine erreichen und in welcher Form müsste sie festgehalten werden, damit das Insolvenzgericht meine Forderungen in den Tabellenauszug (Auflistung der festgestellten Forderungen) aufnimmt?

Vielen Dank!

-- Editiert von Moderator am 18.04.2021 16:29

-- Thema wurde verschoben am 18.04.2021 16:29

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat (von leonardo-da):
Kann ich eine solche Klage (beim Verwaltungsgericht) selbst einreichen (unabhängig von der Geldsumme die die Forderung darstellt), also ohne einen Anwalt beauftragen zu müssen?

Nein, denn ein Verwaltungsgericht entscheidet nicht darüber, das ist normales Zivilrecht.

Ich würde hier von einem agieren ohne Rechtsanwalt abraten - Laien gehen in solchen Verfahren schnell unter.



Zitat (von leonardo-da):
Müsste mir das Verwaltungsgericht auf eine solche Frage antworten?

Welche Frage denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Na auf die Frage ob ich eine Klage selbst (ohne Anwalt) einreichen kann. Was soll ich da als Laie falsch machen? Ich reiche die Verträge und die Kontoauszüge ein und verlange, dass festgesetllt wird, dass meine Forderungen berechtigt sind - anerkannt werden.
Ob ich diese Frage von der Insolvenverwalterin beantwortet bekommen kann?


-- Editiert von leonardo-da am 17.04.2021 23:24

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat (von leonardo-da):
Was soll ich da als Laie falsch machen?

Alles.
Man wollte ja schon am falschen Gericht klagen.
Das verfassen einer Klageschrift ist auch nicht wirklich einfach.



Zitat (von leonardo-da):
Ich reiche die Verträge und die Kontoauszüge ein und verlange, dass festgesetllt wird, dass meine Forderungen berechtigt sind - anerkannt werden.

Tja, so funktioniert ein Gerichtsverfahren aber leider nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Es bringt nichts, die entsprechenden Unterlage beim Inolvenzgericht einzureichen. Die müssen zum Insolvenzverwalter.
Klagen geht, aber vorher würde ich nochmal beim Insolvenzverwalter erfragen, warum er die Forderung bestreitet.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39827x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Es bringt nichts, die entsprechenden Unterlage beim Inolvenzgericht einzureichen. Die müssen zum Insolvenzverwalter.

Aha, seit wann muss man denn eine Klage nicht mehr bei Gericht einreichen sondern bei der Gegenseite?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Du hast mich falsch verstanden. Der TE hat geschrieben, er hat seine Unterlagen beim Insolvenzgericht eingereicht und der Insolvenzverwalter hat seine Forderung bestritten.
Im Insolvenzverfahren sind die forderungsbegründenden Unterlagen aber beim Insolvenzverwalter (der Gegenseite) einzureichen. Das hat mit einer Klage nichts zu tun.
Wenn der TE nunmehr klagen will, muss er seine Unterlagen selbstverständlich beim Gericht einreichen. Allerdings beim Zivilgericht, denn das Insolvenzgericht ist dafür nicht zuständig.
Und bevor er Geld für eine Klage ausgibt, ist es m.E. sinnvoll nochmal beim Insolvenzverwalter nachzuhaken, warum bestritten wurde. Möglicherweise fehlten diesem nur die Unterlagen zur Prüfung.

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#7
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich danke Salkavalka für seinen Beitrag.
Es ist mir nicht mehr ganz klar ob ichmeine Unterlagen an das Insolvenzgericht gesendet habe, auf jeden Fall auch an die Insolvenzverwalterin. Ich habe alle Unetrlagen eingereicht dieinsbesondere aus den (nur mit der Schuldnerin) abgeschlossenene Darlehensverträgen (5 Stück), den Kontoauszügen (bis auf 2, die ich aber bei meiner Bank nachfordern könnte) die das Überweisen der Gelder belegen, das Kündigungsschreiben für die 5 Verträge (da keine Tilgungs-Zahlungen erfolgten), für jede Forderung ein ausgefülltes Formblatt "Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren". Kleine Beträge sind bar übergebenworden, aber immer vor dem Unterschreiben des betreffendenVetrages, so dass die Unterschrift des Vertrages durch die Schuldnerin auch den Erhalt der betreffenden Beiträge bestätigt.
Übrigens habe ich auch einen Prozess gegen die Schulderin geführt, wegen anderer 5 Darlehensverträge die genau wie diese 5 Darlehensverträge abgeschlossen wurden. Die Verträge (und die Schuld) wurde von der Schuldnerin vollkommen anerkannt, es kam zu einer Vereinbarung einer Ratenzahlung, die aber sehr balds nicht mehr eingehalten wurde. Die Restsumme ausdiesem Prozess wird von der Insolvenzverwalterinals "FESTGESTELLT" bezeichnet. Bevor ich einen Antrag auf Insolvenz der Schuldnerineingereicht habe, habeicheinlängeres Gesprächmit der Insolvenzverwalterin geführt. Erst anhand dieses Gesprächs habe ich den betreffenden Antrag eingereicht. Ich hatte keinen Augenblick den Eindruck, dass die Insolvenzverwalterin meine Forderungen BESTREITEN würde.
Natürlich habe ich der Insolvenzverwalterin geschrieben (gefragt weshalb sie meine Forderungen bestreitet) aber bislang noch keine Antwort erhalten. Ob ich eine Chance habe mit ihr zu telefonieren?
Eine "normale" Klage (mit Anwalt, beim Zivilgericht) würde sehr viel Kosten ohne dass ich die Sicherheit haben kann, dass ich irgendetwas an Geld wiedersehen werde. Könnte es sein, dass wenn ich einen solchen Prozess wieder gewinne und die Schulnerin (Ärztin mit sehr gut besuchten Privatpraxis) nicht zahlen kann, dass sie dann gezwungen wird ihre Praxis zu verkaufen um mit dem erzielten Preis ihre Schulden zu begleichen?
Was mit all dem Geld geschehen ist, ist mir vollkommen unklar. Falls Gelder im Ausland angelegt sein sollten, wären deutsche Gerichte gezungen (bzw. in der Lage) diese ausfindig zu machen? Ichwill noch daruaf hinweisen, dass die Schulderin eine sehr hohe Strafe wegen Steuerhinterziehung erhalten hat. Ich bin sicher, dass sie auch weiterhin Leistungengegen Barzahlungen (also Steuerhinterziehung) betreibt. Trotzdsm scheint unser Justizsystem eher sie als mich schützen zu müssen. Was bedeutet eigentlich SCHULDENERLASS? Wird ihr ofiziell, nach 3 Jahren, das Aneignen meines Geldes erlaubt.
Ich hoffe eine brauchbare Antwort, oder Tipps, zu erhalten.
Nochmals, vielen Dank!

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