Feuerwehreinsatz bei Wasseraustritt- wer muss zahlen?

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
benedetto
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Feuerwehreinsatz bei Wasseraustritt- wer muss zahlen?

Hallo zusammen,

folgender Fall: ich bin Betreuer für meinen behinderten Onkel. Vor zwei Monaten ist in seiner Wohnung der Wassereinlauf der Badewanne gebrochen.
Er konnte das Wasser das nun senkrecht nach oben schoss nicht mehr absperren. Er hat mich sofort angerufen, ich war innerhalb von 15 Minuten vor Ort.
Telefonisch habe ich ihm aufgetragen er soll sicherheitshalber zum Hausmeister gehen und diesem auftragen das Wasser am Haupthahn abzustellen.
Als ich eintraf habe ich den Einlauf durch einen anderen behelfsmäßig ersetzt. In der Zeit traf die Feuerwehr ein.
Der Hausmeister war weder zuhause noch telefonisch zu erreichen. Einer der anderen Mieter hat das mitbekommen und hat dann die Feuerwehr gerufen, wahrscheinlich um einfach irgendetwas zu unternehmen.
Das ausgetretene Wasser war zum Glück nicht viel, das meiste lief ja in die Wanne und daher ganz normal ab.
Die Feuerwehr hat lediglich kontrolliert ob der Hahn im Keller zu ist und hat ebenfalls vergeblich versucht den Hausmeister zu erreichen.
Nun kam eine Rechnung über 220.- Euro, mit angehängtem Anhörungsbogen. Die Rechnung weist als Leistung den Einsatz von 9 Feuerwehrleuten (!) aus. Laut Rechnung wurde der Hauptwasserhahn abgesperrt und versucht den Hausmeister zu erreichen.
Meine Frage lautet nun, muss das tatsächlich bezahlt werden?
Wir haben die Feuerwehr nicht gerufen, auch nicht gebraucht. Fahrlässigkeit lag nicht vor, zudem kann bei einem behinderten Menschen so etwas auch kaum greifen.
Wie sollte man sich da Verhalten bzw. in der Anhörung argumentieren?
VG
Benedikt

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Sicher, dass Dein Onkel die Feuerwehr nicht gerufen hat?

Wenn das Wasser eh in die Badewanne gelaufen ist und daher kein direkter Schaden entstand, bleibt ja die Frage: Wie haben das die Nachbarn mitbekommen? Wenn der Onkel sich ein Bad einlässt, läuft ja auch mal ein paar Minuten das Wasser.

Trotzdem würde ich sagen, dass der Feuerwerheinsatz nicht bezahlt werden muss (außer der Onkel hat doch die 112 angerufen).

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#2
 Von 
benedetto
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Mein Onkel kann das gar nicht. Er hat ein Handy mit genau einem Knopf, für behindeerte Menschen. er erreicht nur mich.
Die Feuerwehr wurde von einem der Nachbarn gerufen als diese mitbekommen haben das mein Onkel den Hausmeister vergeblich sucht.

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Na dann: Feuerwehr freundlich darüber informieren, dass man sie nicht gerufen und nicht gebraucht hat und der Notruf vermutlich aus einem Missverständnis erfolgt sei, man darüber aber eben nur spekulieren kann - schließlich hat ja der Nachbar angerufen und nicht ihr. Und natürlich der Kostennote widersprechen. ;-)

Evtl. habt ihr ja auch eine Haftpflichtversicherung, der man das melden könnte? Die wehrt unberechtigte Ansprüche nämlich für Euch auch ab.

Achja: zur Frage "wer muss zahlen?": Wenn der Nachbar der Meinung war, die Feuerwehr würde benötigt (vielleicht auch weil Dein Onkel panisch oder sehr aufgeregt war), dann hat die Gemeinschaft die Kosten zu übernehmen. Es hat in diesem Fall nämlich niemand was falsch gemacht.

-- Editiert von little-beagle am 14.11.2018 15:54

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Sehe ich tendenziell anders.
Man müsste natürlich erstmal in das Feuerwehrgesetz des entsprechenden Bundeslandes schauen.

Aber rein zivilrechtlich wird die Haftung am Onkel hängen bleiben: Der Nachbar hat aus Geschäftsführung ohne Auftrag gehandelt (GoA) - und zwar im besonderen Fall des §680 BGB . D.h. die Tatsache, dass der Anruf bei der Feuerwehr unnötig war, kann der Onkel nicht zu seinem Vorteil verwerten. Der Anruf war zwar möglicherweise voreilig, aber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig. (Bei der Kombination "Schwerbehinderter, der auf Hilfe angewiesen ist + Hausmeister nicht greifbar" wird kein Gericht auf grobe Fahrlässigkeit erkennen.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
benedetto
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Das Bundesland wäre Bayern. Ich möchte ja in keiner Weise auf der Feuerwehr herumhacken, aber bei einem Wasserhahn mit 9 Mann anrücken ist natürlich das berühmte mit Kanonen auf Spatzen schießen...

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7138 Beiträge, 1493x hilfreich)

Zitat:
aber bei einem Wasserhahn mit 9 Mann anrücken ist natürlich das berühmte mit Kanonen auf Spatzen schießen...


Ein einzelner Feuerwehrmann fährt nie los. 9 Mann ist ein Trupp. Und dieser Trupp weiss auch nicht, dass nur die Badewanne defekt ist sondern fährt mit einem Fahrzeug / Fahrzeugen los, auf dem sich Pumpen und Schläuche befinden mit denen man auch einen Keller auspumpen kann.

Je nachdem was gemeldet wurde ist es also logisch, dass dann 9 Mann vor Ort sind.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

9 Mann sind eine Gruppe, bestehend aus mehreren Trupps und einem Gruppenführer.

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#8
 Von 
benedetto
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich war einach etwas erschrocken, es war ja eigentlich nirgens Wasser.
Mir geht es einfach um die Kosten. Mein Onkel bekommt Grundsicherung, da ist das ein Monatsbudget...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Trotzdem würde ich sagen, dass der Feuerwerheinsatz nicht bezahlt werden muss (außer der Onkel hat doch die 112 angerufen).

Um es mal ganz ganz grob auszudrücken, denn es gibt da Unterschiede von Land zu Land:
Bei einem Feuerwehreinsatz geht es nicht darum WER diese gerufen hat sondern das WARUM ist entscheidend. War der Einsatz für den Rufenden gerechtfertigt hat derjenige den Einsatz zu bezahlen der an dem WARUM schuld ist wenn kein echter Notstand vorlag. Hätte nämlich tatsächlich ein Notstand vorgelegen, dann wären keine Kosten zu bezahlen. Wird aber die Feuerwehr gerufen und es liegt kein Notstand vor, dann zahlt derjenige der diese "Fehlmeldung" verursacht hat. Das war hier der Großvater. Es spielt dabei gar keine Rolle ob er daran Schuld hat oder nicht.

Zitat (von benedetto):
Mein Onkel bekommt Grundsicherung, da ist das ein Monatsbudget...
Einfach mal mit der Feuerwehr reden. Diese zeigen sich oft kulant und bestehen nicht unbedingt auf der Zahlung solcher Rechnungen. Bei uns im Ort weiß ich, dass bei gerechtfertigtem Ruf auch schon mal die Rechnung storniert wird wenn der Rechnungsempfänger nicht zahlen kann. Die Feuerwehr ist da recht sozial.

Signatur:

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