Flurbereinigung Widerspruch vorläufige Besitzeinweisung

16. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Andi8989
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Flurbereinigung Widerspruch vorläufige Besitzeinweisung

Hallo Zusammen, inbesondere den Experten hier im Forum, ich habe ein Anliegen und benötige Eure Mithilfe. Der Sachverhalt ist wie folgt;
Ich bin in Erbengemeinschaft (2 Eigentümer) Miteigentümer einer landwirtschaftlichen Fläche, die verpachtet ist. Seit längerer Zeit läuft ein Flurbereinigungsverfahren. Um die Erbengemeinschaft aufzulösen, habe ich mich mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Amt für regionale Landesentwicklung) im Juni 2020 in Verbindung gesetzt um zu erfahren, ob meine im Miteigentum befindliche Fläche evtl. verlegt wird. Ich teilte dem SB (ArL) mit, das es nicht mein Wunsch ist, das die Fläche verlegt wird. Auch der Pächter dieser Fläche möchte diese weiternutzen. Der Pächter teilte dann auch dem SB mit, das er die Fläche behalten möchte.
Daraufhin sicherte der SB mündlich und schriftlich zu, das die Fläche nicht verlegt wird und alles beim alten bleibt.
Unmittelbar nach der Zusage habe ich beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragt, das Gutachten ist mittlerweile erstellt worden, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen.
In unmittelbarer Nähe, also direkt neben meiner Fläche, befindet sich eine ehemalige Mülldeponie einer Bauern, der diese einfach mit Erdreich zugeschüttet hat. Sowohl der Pächter wie auch ich, wiesen den SB daraufhin im Juni 2020 daraufhin, das dieses Erdreich mit Altlasten kontaminiert ist.
Und nun kommt der Supergau; vor ca. 3 Wochen erhielt ich nun die Mitteilung, das ich ein neues Flurstück erhalten und zwar genau anteilig diese frühere Mülldeponie entgegen aller früheren Zusagen. Ab dem 1.9. wird also mein gutes Land von jemand anderem bewirtschaftet. Natürlich habe ich sofortigen Widerspruch gegen die vorläufige Zuweisung gemacht, aber die finale Stellungnahme lässt auf sich warten. Die mir vorliegende Stellungnahme des SB lässt den Schluss zu, nichts daran ändern zu wollen, müssen, da das mit der Mülldeponie ja alles nur Vermutungen sind. Sowohl der Pächter wie auch ich wissen, das das Land kontaminiert ist.
Auch frage ich mich, was jetzt das Amtsgericht machen wird oder ob ich später ein neues Gutachten für ein neues Landstück beauftragen muss. Die Begutachtung für das zu versteigernde Landstück hat 1500 Euro gekostet. Ich gehe auch davon aus, das es nicht zu einer Versteigerung kommen wird und vorher eine Einigung erzielt wird.
Nun meine Frage; was kann, was soll ich tun? kann man eine einstweilige Verfügung/Anordnung vor Gericht einreichen, so das diese Neuzuweisung rückgängig gemacht werden muss.
Danke für Eure Mithilfe/Beratung/Unterstützung.

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Andi8989):
Und nun kommt der Supergau; vor ca. 3 Wochen erhielt ich nun die Mitteilung,

Einfach nur eine Mitteilung oder einen Bescheid?
Auf Bescheiden steht ja drauf was man machen muss, wenn man mit deren Inhalt nicht einverstanden ist.



Zitat (von Andi8989):
befindet sich eine ehemalige Mülldeponie

Darüber muss es dann ja auch offizielle Aufzeichnungen geben?



Zitat (von Andi8989):
Sowohl der Pächter wie auch ich wissen, das das Land kontaminiert ist.

Dann sollte man die Beweise der Kontamination vorlegen. Welche konkreten Beweise hat man denn? Messungen, Labor-Gutachten, ...?



Zitat (von Andi8989):
Auch frage ich mich, was jetzt das Amtsgericht machen wird

Es wird ein großes "STOPP" über dem Verfahren platzieren - das begutachtete Land steht nun erst mal nicht mehr zur Verfügung, Entwicklung ungewiss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andi8989
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

ich bin so dankbar, das sich jemand gemeldet hat...und mich informiert;
ich habe den Bescheid erhalten der vorläufigen Zuweisung....es geht darum, das der MA von Amt für Regionalentwicklung sein Wort nicht gehalten hat...er hat ja zugesichert, das Land nicht zu vergeben. Diese Mülldeponie ist nirgends aufgezeichnet...ein Bauer hat diese angelegt..privat ..und dann mit Erdreich zugeschüttet..und genau diese Mülldeponie im Erdreich, die natürlich überhaupt nicht mehr ersichtlich ist..habe ich zugewiesen bekommen. Da sind Altlasten in der Erde. Es gibt nur 2 Zeugen,..das bin ich sowie ein anderer Bauer der davon auch betroffen ist....wir suchen weitere Zeugen..finden aber keine, die Aussagen wollen...
was kann ich tun?

ich habe natürlich widerspruch gemacht....mir liegt nur eine vorläufe Stellungnahme vor..angeblich wendet dieser sich jetzt an den Landkreis und fragt den Eigentümer, der das Ackerland als Müllkippe benutzt....der Verursacher ist schon tot...und der Sohn wird sicher sagen, er weiß von nichts...

-- Editiert von Andi8989 am 16.08.2021 22:02

-- Editiert von Andi8989 am 16.08.2021 22:06

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Andi8989):
ich bin so dankbar, das sich jemand gemeldet hat...und mich informiert;

Gerne doch ...



Zitat (von Andi8989):
Es gibt nur 2 Zeugen,..das bin ich sowie ein anderer Bauer der davon auch betroffen ist....wir suchen weitere Zeugen..finden aber keine, die Aussagen wollen...

Na dann sollten die 2 Zeugen den Sachverhalt mal auf den Tisch bringen, Anzeigen stellen etc.

Die Frage ist auch, ob man sich her nicht nach einem Anwalt umsehen sollte - idealerweise ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen