Formulierung : Rechtswirksam zu Rechtskräftig

26. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Torsten Kahlau
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Formulierung : Rechtswirksam zu Rechtskräftig

Hier erstmalig im Forum und mit weihnachten Grüssen Grüssen an die Teilnehmer .
Aus einem geschlossem Vergleich beim OLG , wird jetzt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2009 , mir über meinen RA reingereicht .
Aus diesem geschlossenen Vergleich , geht eine bereits zu meinen Gunsten beim LG entschiedenes Urteil , was aber durch den Berufungsbeklagten und von uns bei der Hinterlegungsstelle am LG hinterlegte Geld , als mit verglichen .
Nun dreht es sich hier um die Auszahlung des hinterlgten Geldes .
Wobei auf dem zu o.g. genannten Protokoll vom OLG zu entnehmen ist , dass hier ein Vermerk , der wie folgt lautet :
" Dieses Protiógkoll ist rechtswirksam "
im Original hervor .

Wie und woran ist hier der Unterschied zwischen Rechtskräftig und eingetreten Rechtswirksamkeit zu bewerten .

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
woran ist hier der Unterschied zwischen Rechtskräftig


Rechts*kräftig* werden Urteile und Beschlüsse. D.h. sie erwachsen in Rechtskraft, d.h. können vollstreckt werden.

Rechts*wirksam* sind z.B. Erklärungen. Etwa kann eine Unterlassungserklärung ein rechtswirksames Vertragsstrafeversprechen enthalten. D.h. an die Erklärung kann man sich binden lassen bzw. Rechtsfolgen daraus ableiten.

Die Worte beziehen sich also auf unterschiedliche Einzelbereiche; eine qualitative Abstufung ("rechtskräftig ist mehr/besser als rechtswirksam" oder umgekehrt) gibt es nicht.

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