Hier erstmalig im Forum und mit weihnachten Grüssen Grüssen an die Teilnehmer .
Aus einem geschlossem Vergleich beim OLG , wird jetzt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2009 , mir über meinen RA reingereicht .
Aus diesem geschlossenen Vergleich , geht eine bereits zu meinen Gunsten beim LG entschiedenes Urteil , was aber durch den Berufungsbeklagten und von uns bei der Hinterlegungsstelle am LG hinterlegte Geld , als mit verglichen .
Nun dreht es sich hier um die Auszahlung des hinterlgten Geldes .
Wobei auf dem zu o.g. genannten Protokoll vom OLG zu entnehmen ist , dass hier ein Vermerk , der wie folgt lautet :
" Dieses Protiógkoll ist rechtswirksam "
im Original hervor .
Wie und woran ist hier der Unterschied zwischen Rechtskräftig und eingetreten Rechtswirksamkeit zu bewerten .
Formulierung : Rechtswirksam zu Rechtskräftig
26. Dezember 2009
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Frage vom 26. Dezember 2009 | 13:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Formulierung : Rechtswirksam zu Rechtskräftig
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 13:07
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 275x hilfreich)
quote:
woran ist hier der Unterschied zwischen Rechtskräftig
Rechts*kräftig* werden Urteile und Beschlüsse. D.h. sie erwachsen in Rechtskraft, d.h. können vollstreckt werden.
Rechts*wirksam* sind z.B. Erklärungen. Etwa kann eine Unterlassungserklärung ein rechtswirksames Vertragsstrafeversprechen enthalten. D.h. an die Erklärung kann man sich binden lassen bzw. Rechtsfolgen daraus ableiten.
Die Worte beziehen sich also auf unterschiedliche Einzelbereiche; eine qualitative Abstufung ("rechtskräftig ist mehr/besser als rechtswirksam" oder umgekehrt) gibt es nicht.
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