Frage bezüglich Prüfung (Multiple Choise/Malusregelung)

25. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go550171-99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage bezüglich Prüfung (Multiple Choise/Malusregelung)

Guten Abend!

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir vielleicht ein wenig weiterhelfen könnte.

Und zwar bin ich in einer Prüfung in der Uni in einem Drittversuch. Ich habe vorhin zufällig gelesen, dass es wohl nicht erlaubt ist, Punkte bei einer Klausur für falsche Antworten abzuziehen. Daher habe ich jetzt ein wenig Hoffnung, dass ich evt. Einspruch erheben kann.

Es geht um folgende Fragestellung:

"Beurteilen Sie die folgenden Aussagen. Für eine richtige Antwort bekommen Sie 1 Punkt, für falsche wird 1 Punkt abgezogen. Insgesamt wird die Aufgabe mit mindestens 0 Punkten bewertet".

Es sind insgesamt 10 Fragen und neben jeder der Fragen kann man dann "Wahr" und "Falsch" ankreuzen.

Habe ich überhaupt eine Chance das anzufechten? Wenn ja kann ich das alleine machen oder kommt man da nur mit einem Anwalt durch?

Vielen Dank!!

-- Editiert von go550171-99 am 25.06.2020 17:40

-- Editiert von go550171-99 am 25.06.2020 17:45

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von go550171-99):
Ich habe vorhin zufällig gelesen
bitte Quelle!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go550171-99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von go550171-99):
Ich habe vorhin zufällig gelesen
bitte Quelle!


http://www.pflichtlektuere.com/16/05/2012/multiple-choice-verwirrung-um-minuspunkte/
https://www.n-tv.de/panorama/In-vielen-Faellen-rechtswidrig-article337883.html

Uni Hamburg (3.3.2)
https://www.uni-hamburg.de/uhh/organisation/praesidialverwaltung/studium-und-lehre/qualitaet-und-recht/handreichungen/dateien/handreichung-11-antwort-wahl-verfahren.pdf

Was ich mich frage, ist was Malus-Punkte sind. Ich habe ja eine Aufgabe mit Teilaufgaben a-j). Also ist es möglich, diesen durch eine falsche Antwort wieder zu verlieren.

Oder sind mit Malus-Punkten Punktabzüge über die Aufgabe hinweg gemeint - Sprich ich setzte 10 Kreuze falsch und verliere 10 Punkte in der gesamten Klausur.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38458 Beiträge, 14007x hilfreich)

Was an Deiner Hochschule gilt, das ergibt sich aus der Prüfungsordnung. Der ASTA wird dir auch weiterhelfen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von go550171-99):
Ich habe ja eine Aufgabe mit Teilaufgaben a-j).


Richtig. Und für die Aufgabe darfst du keine Minuspunkte bekommen. Das wird ja auch ausgeschlossen.
Außerdem wird angegeben, wie sich die erreichte Punktzahl für die Aufgabe zusammensetzt.

Die Alternative wäre die volle Punktzahl bei vollständiger Lösung der Aufgabe, ansonsten keine Punkte.
Da bist du bei dieser Regelung doch deutlich besser gestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von go550171-99):
http://www.pflichtlektuere.com/16/05/2012/multiple-choice-verwirrung-um-minuspunkte/
https://www.n-tv.de/panorama/In-vielen-Faellen-rechtswidrig-article337883.html

Uni Hamburg (3.3.2)
https://www.uni-hamburg.de/uhh/organisation/praesidialverwaltung/studium-und-lehre/qualitaet-und-recht/handreichungen/dateien/handreichung-11-antwort-wahl-verfahren.pdf


OK, da haben wir schon sehr viel Rosinenpicken:

1. Im ersten Link geht es, soweit ich das verstehe, um frageübergreifende Bewertungen. In deinem Fall wird aber ausdrücklich nie weniger als 0 Punkte angesetzt für eine Aufgabe.
Wie innerhalb einer Aufgabe bewertet wird, ist hingegen nicht zwingend unzulässig.

2. Im zweiten Link geht es generell um Multiple-Choice-Verfahren und nicht um eine Malus-Regelung. Ich halte das aber nicht für übertragbar, zumal es dort offenbar ausschließlich um ja/nein-Fragen ging.

3. Beim dritten Link geht es um eine konkrete Anweisung an Prüfer der Uni Hamburg. Solange du nicht an dieser Uni geprüft wurdest, ist das irrelevant. Denn dort sagt nur die Uni "wir wollen das bei uns nicht", aber nicht, daß es generell verboten wäre.

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