Frage zur Priorität der Schutzimpfung nach der Corona-Impfverordnung

26. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
Frage zur Priorität der Schutzimpfung nach der Corona-Impfverordnung

Ist es richtig, dass eine Person mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung hat,
die eine pflegebedürftige Person über 80 im häuslichen Umfeld pflegt, bei der Pflegeversicherung als enge Kontaktperson bzw. pflegender Angehöriger angegeben ist und von der pflegebedürftigen Person bestimmt wird?


Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV)

§ 2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität

(1) Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1.
Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
2.
(...)


Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV)

§ 3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität

(1) Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1.
(...)
3.
bis zu zwei enge Kontaktpersonen
a)
von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
b)
(...)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Nach § 3
3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen
a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und
2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person
bestimmt werden


aber auch nach § 1
(1) Personen nach Satz 2 haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf
Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Nur noch einmal zur Klarstellung:

Eine

*enge Kontaktperson* (z.B. die bei der Pflegekasse benannte Pflegeperson)

von einer

*nicht in einer in einer Einrichtung lebenden pflegebedürftigen Person* (also mit Pflegestufe)

nach *§ 2 Absatz 1 Nummer 1*

(§ 2 Abs. 1 Nr. 1 CoronaImpfV: „Schutzimpfungen mit höchster Priorität

(1) Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1.
Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,")

-> *also eine Person im Alter von 80+*

die von dieser pflegebedürftigen Person über 80 bestimmt wird,

hat *Anspruch auf eine Schutzimpfung nach § 3 CoronaImpfV* (also „mit hoher Priorität*).

Habe ich das soweit richtig verstanden?

(Also die enge Kontaktperson der zu Hause lebenden, pflegebedürftigen Person über 80 hat Anspruch auf Impfung nach § 3 CoronaImpfV?)



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Du hast für die pflegende Person gefragt.
Es gibt 1 Pflegende Person. Das ist die 1 enge Kontaktperson. Diese pflegt einen Angehörigen Ü80 im Haushalt.
Die pflegende Person hat den Anspruch gem. § 3 (Abs. 1, Nr.3a)

Der Angehörige Ü80 hat einen eigenen Anspruch auf eine Schutzimpfung gem. § 2 (Abs.1,Nr.1)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Dann habe ich das richtig verstanden. Herzlichen Dank für die Klarstellung!

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