Fragen zur neuen GEZ Gebühr

31. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)
Fragen zur neuen GEZ Gebühr

Hallo,

ich habe einige Fragen zum neuen Rundfunkstaatsvertrag, der aktuell gültig ist. Nachzulesen ist er im PDF Format unter diesem Link:

http://www.medienrecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/sites/medienrecht/LS_Hain/Docs/Medienrecht_I/konsolidierte_Fassung_RStV_hp.pdf

Ich habe ihn gelesen und es stellen sich mir einige Fragen zu der Zahlungspflicht der in den folgenden Konstellationen:

Konstellation 1:
In einer Wohnung (Haushalt) leben ein Pflegebedürftiger Mann mit Behindertenausweis (Behinderungsgrad von 100 und Zeichen „RF"), sowie seine Ehefrau.
Ergebnis: der Haushalt muss nur den ermäßigten Gebührensatz von einem Drittel bezahlen, da der Ehemann das Zeichen „RF" im Behindertenausweis hat. Seine Ehefrau muss nichts bezahlen, weil sie mit dem Ehemann verheiratet ist.
Ist das richtig?

Konstellation 2:
In einer Wohnung (Haushalt) leben ein Pflegebedürftiger Mann mit Behindertenausweis (Behinderungsgrad von 100 und Zeichen „RF"), sowie seine Ehefrau. Zusätzlich lebt in der gleichen Wohnung der 22 Jährige Sohn, der Arbeitstätig ist.
Ergebnis: Der Haushalt muss den vollen Gebührensatz bezahlen, weil im Gegensatz zur Konstellation 1, der volljährige Sohn auch im Haushalt wohnt.
Ist das richtig?

Konstellation 3:
In einer Wohnung (Haushalt) leben ein Pflegebedürftiger Mann mit Behindertenausweis (Behinderungsgrad von 100 und Zeichen „RF"), sowie seine Lebensgefährtin. Die beiden sind nicht verheiratet und sind auch keine eingetragene Lebensgemeinschaft (falls das bei verschiedengeschlechtlichen Paaren überhaupt eintragungsfähig wäre).
Ergebnis: Der Haushalt muss den vollen Gebührensatz bezahlen, weil im Gegensatz zur Konstellation 1, das Paar nicht verheiratet ist.
Ist das richtig?

Zusatzfrage, auf die ich keine Antwort ermitteln konnte:

Genügt es in der Konstellation 3, dass nur der Mann der GEZ gegenüber mitteilt, dass er in der Wohnung wohnt oder muss die Frau auch gegenüber der GEZ gegenüber mitteilen, dass sie in der Wohnung lebt?

Danke für eine konstruktive Diskussion.

Grüße
Freeman


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1 Antwort
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#1
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Wir haben hier ein Unterforum, für das extra der Name "GEZ" beibehalten wurde, obwohl die GEZ nicht mehr existiert. Posten Sie Ihren Beitrag doch bitte dort.

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